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Tipps

2011
14
Mrz

Wird einem Dritten ein Schaden zugefügt, so soll die Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden ausgleichen. Für die IT-Haftpflichtversicherung ist neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden auch die ausreichende Absicherung von Vermögensschäden besonders wichtig. Gerade Schadenfälle in diesem Bereich können schnell und in nicht zu unterschätzender Höhe entstehen. Oft erbringt der IT-Experte zusätzlich auch Dienstleistungen in Randbereichen des EDV-Umfelds.

Ein umfassender Versicherungsschutz, der neben den IT-typischen Risiken und Tätigkeiten, auch Seitenbereiche beispielsweise im Media-Umfeld absichert, war im nachstehenden Schadenfall die Voraussetzung zur Übernahme des entstandenen Sach- und Vermögensschadens.

Schadenhergang
Eine IT- und Medienagentur bietet medienübergreifende Lösungen für Online- und Printmedien an. Der Dienstleister wurde von einer großen Optikerkette mit dem Relaunch ihrer Website beauftragt. Passend dazu entwickelte der Freelancer mehrere Werbemaßnahmen, um auf die neu gestaltete Website aufmerksam zu machen. Neben Online Marketing-Maßnahmen wurde auch ein Print-Mailing für die Filialen der Optikerkette entwickelt, das den Relaunch der neuen Website unterstützen sollte.

Geplant war, ein personalisiertes Mailing an fast 150.000 Bestandskunden zu versenden. Hierzu hatte der Freelancer von seinem Auftraggeber eine vollständige Adressliste in Form einer csv-Datei bekommen. Bei der abschließenden Datenaufbereitung durch das Team der IT- und Medienagentur war jedoch (im Gegensatz zur gelieferten Kundendatei) die korrekte Zuordnung von Kundenname und Kundenadresse verloren gegangen. Da Name und Adresse nicht übereinstimmten wurden falsche Versandadressen generiert. Dieser Fehler wurde von niemandem bemerkt, da aus Zeitgründen auch kein Probe- oder Testlauf durchgeführt wurde. Alle verschickten Postaussendungen kamen einige Tage später mit dem Zusatz „Unzustellbar“ an die Optikerkette zurück.

Das Print-Mailing musste neu gedruckt und die Portokosten beim zweiten Versand nochmals bezahlt werden. Der Schaden, für den die Optikerkette den IT-Dienstleister haftbar machte, lag insgesamt bei über 53.500 €.
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2010
08
Nov

IT-Haftpflichtversicherungen sollten mehrere wichtige Funktionen enthalten! U.a. der passive Rechtsschutz spielt häufig eine große Rolle. Folgender Schadenfall soll Ihnen den passiven Rechtschutz praxisnah erläutert.

Schadenhergang
Seit vielen Jahren erhielt eine Werbeagentur von einem Großkonzern ein jährliches hohes Werbebudget im einstelligen Millionenbereich, speziell für Internetwerbemaßnahmen. Unter anderem war die Aufgabe der Werbeagentur auf verschiedenen Websites so genannte "Pop-up-Fenster" zu schalten. Bei diesen Pop-ups wurden die Produkte des Konzerns beworben und die User konnten sich bei Interesse registrieren lassen. Der ausgegliederte Konzernvertrieb (Profit-Center) sollte die generierten Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, email-Adressen) gegen Kostenerstattung vom Konzern erhalten. Zu Validierungszwecken wurden die Datensätze zunächst an den Konzern automatisch weitergeleitet. Erst in einem zweiten Schritt sollte das Profit-Center die Datensätze erhalten.

Die Werbeagentur beauftragte einen IT-Dienstleister (Subunternehmer) der im Auftrag der Werbeagentur arbeitet. Für ein Auftragsvolumen von lediglich € 15.000 sollte der IT-Dienstleister die Pop-ups entwickeln und die erzeugten Datensätze mit einer automatischen Weiterleitungsfunktion programmieren. Wegen Kapazitätsengpässen engagierte der IT-Dienstleister für diesen speziellen Auftrag einen freien Mitarbeiter, der keine IT-Haftpflichtversicherung nachweisen konnte. Im Rahmen der Programmiertätigkeiten wurden die Microsites, wie üblich, ausführlichen Tests unterzogen. Für die gewünschte automatische Weiterleitungsfunktion wurden stets "Dummy"-E-Mail-Adressen verwendet. Die tatsächlich später eingesetzte Ziel-E-Mail wurde erst mit der Live-Schaltung eingepflegt.

Als nach mehreren Monaten kein einziger Datensatz beim Konzern eingegangen war, wunderte man sich über diese enttäuschende Werbeaktion. Da in der Vergangenheit solche Marketingmaßnahmen sehr erfolgreich verliefen, wurde nach den Ursachen geforscht und man fand sehr schnell den Fehler heraus. Der freiberufliche Programmierer hatte für die Weiterleitungsfunktion für Testzwecke in einer Datei ein "$"-Zeichen zu viel eingegeben. Damit war die Sendefunktion im realen Betrieb blockiert und die mehr als 2.900 generierten Adressen hingen noch in der Warteschleife.
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2010
20
Apr

Das Thema Versicherungen ist nicht das leichteste: Welche Versicherung ist überhaupt die richtige für mich als Freiberufler? Deckt diese Versicherung die Schäden ab, die in meiner Branche vorkommen können? Übernimmt die Versicherung den ganzen Schaden oder muss ich einen großen Teil selbst bezahlen? Sind meine beruflichen Risiken überhaupt versicherbar?

All diese Fragen stellen sich, wenn man sich mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzt. Fängt man dann an, sich selbst auf die Suche zu machen und Versicherungen zu vergleichen, merkt man schnell, dass die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen oft sehr unterschiedlich und für den Laien nicht sinnvoll vergleichbar sind. Die Qualität des so genannten „Kleingedruckten“ ist ohne Fachkenntnisse deshalb schwer einschätzbar.

Viel einfacher wird es, wenn jemand die Versicherungsbedingungen ausgewertet und verglichen hat, der sich mit so was auskennt. Der weiß, was „Sublimite“ und „2-fach Maximierung“, die „Experimentierklausel“ und der „RPC-Baustein“ sind und es dem Versicherungslaien in einfachen, verständlichen Worten erklärt. KuV24 hat in einer umfassenden Marktstudie mit hohem Aufwand die am Markt verfügbaren Angebote zur IT-Haftpflicht analysiert und tabellarisch zum direkten Vergleich aufbereitet.

Der im Internetportal KuV24 veröffentlichte Versicherungsvergleich bietet dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Vertragsabschluss der IT-Dienstleister. Denn es ist nicht nur ärgerlich, sondern kann sogar die finanzielle Existenz bedrohen, erst im Schadenfall zu bemerken, den falschen oder unzureichenden Versicherungsschutz gewählt zu haben.
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2010
15
Mrz

Wie wichtig eine IT-Haftpflichtversicherung ist, wird oft erst im Schadenfall ganz deutlich. Durch den Einsatz einer fehlerhaften Software entstehen schnell Vermögensschäden die zu Schadenersatzansprüchen beim IT-Freiberufler führen, wie der folgende Praxisfall zeigt:

Großunternehmen gehen bei der Stellensuche immer häufiger den Weg, potentielle neue Mitarbeiter über das Internet zu suchen.

Einige Softwarefirmen haben sich in der Zwischenzeit darauf spezialisiert, das sogenannte eRecruiting als Unterstützung zur Personalbeschaffung zu entwickeln, einzurichten und zu verwalten. Ein effektives e-Recruiting-System bildet den gesamten Recruiting-Workflow ab und umfasst die Stellenausschreibung und die gesamte Kommunikation zwischen Unternehmen und Bewerber bis zum Abschluss der Bewerbung. Durch ein webbasiertes System können auf einfache Weise bei verschiedenen Jobbörsen (Monster, Jobpilot, Jobscout24, etc.) oder Social-Media-Plattformen (Xing, Facebook, etc.) Stellenanzeigen im Corporate Design veröffentlicht werden. Auf diesem Weg lassen sich kostengünstig die qualifizierten Bewerbungen herausfiltern.

Der IT-Schadenfall:
Ein großer Arzneimittelhersteller verwendete die eRecruiting-Software des IT-Experten seit vielen Jahren. Für eine freie Trainee-Stelle sollte über das Bewerbermanagementsystem ein geeigneter Kandidat gesucht werden. Der Pharmahersteller richtete, wie gewohnt, das Anforderungsprofil ein. Als über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten anscheinend nicht genügend Bewerbungen eingingen, um eine Personalentscheidung zu treffen, schaltete der Arzneimittelkonzern auf klassischem Wege Stellenanzeigen in überregionalen Printmedien.
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2010
01
Mrz

Für jeden Freiberufler, der anfängt sich mit einer IT-Haftpflicht vertraut zu machen, entstehen zwangsläufig Fragen. Dies nicht nur, weil das Thema Versicherungen für viele ein undurchsichtiges Thema ist, sondern vor allem weil IT-Experten speziellen Risiken ausgesetzt sind, die von einer allgemeinen Betriebshaftpflicht nicht gedeckt werden.

Deshalb haben wir hier 15 Fragen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen.

1. Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung
Am Versicherungsmarkt gibt es noch kein einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund sollte eine IT-Haftpflicht folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-Risiken abzudecken:

• Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung inkl. Bürohaftpflicht
• Vermögensschadenversicherung
• Produkthaftpflicht

2. Was ist der Unterschied zwischen einer konventioneller Haftpflicht, IT-Haftpflicht, Betriebs-, Vermögensschaden- und Bürohaftpflicht?
• Vermögenshaftpflicht: deckt nur Vermögensschäden ab.
• Bürohaftpflicht: deckt nur das Betriebsstättenrisiko ab, also wenn beispielsweise jemand in den Räumlichkeiten des Unternehmens stürzt und sich dabei verletzt.
• Betriebshaftpflicht: deckt nur Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden ab, also keine direkten Vermögensschäden.
• konventionell Haftpflicht: deckt keine IT-typischen Risiken, d.h. keine Programmierungsfehler, Übermittlung von Viren usw.
• IT-Haftpflicht: sollte alle oben genannten Bausteine beinhalten und somit alle IT-Risiken und draus resultieren Schäden abdecken.

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2010
18
Feb

Viele IT-Freiberufler sind sich nicht bewusst, welchen Risiken sie in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind und was alles von der Versicherung abgedeckt sein sollte, um wirklich sorglos gegen alle möglichen Schadenfälle gewappnet zu sein.

Dabei gestaltet es sich oft kompliziert, die richtige Versicherung für IT-Experten zu finden, die einen umfassenden Schutz bietet und bezahlbar ist. Egal, ob Global Player oder Freelancer - wer eine Haftpflichtversicherung abschließen möchte, muss einige Aspekte beachten. Die folgende Check-Liste könnte dabei helfen:

1. Bedingungswerk prüfen
Wichtig ist zu prüfen, ob die bestehende Versicherung eine weitgehende Deckung
von Vermögensschäden bei Auftraggebern bietet. Dazu ist es nötig, das Bedingungswerk des Versicherers ausführlich zu analysieren. Es muss einfach, umfassend und transparent verdeutlichen, in welchen Fällen der Versicherer leistet und in welchen Fällen nicht. Das ist viel Fleißarbeit – die sich aber lohnt.

2. Alle IT-Tätigkeiten absichern
Es muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auch wirklich alle Tätigkeiten des IT-Freelancers umfasst und nicht nur im Vertrag eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen wird. Auch neu hinzukommende Tätigkeiten sollten ohne Einschränkung mitversichert sein. Wichtig für Unternehmen mit Tochtergesellschaften und unselbständigen Niederlassungen ist deren beitragsfreie Mitversicherung.

3. Alle Schäden absichern
Versichert sollten alle Ansprüche sein, die gegen den IT-Freelancer auf Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit gestellt werden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen oder im Versicherungsschein ausgeschlossen sind. Dabei müssen alle drei Schadenarten (Personen-/ Sach-/ Vermögensschäden) mitversichert sein, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit des IT-Freelancer entstehen oder durch dessen Betriebsstätte ausgelöst werden (z.B. Feuer in Ihrem Firmengebäude, das auf die Nachbarschaft übergreift).
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2010
08
Feb

Auch als Selbständiger muss man mit etwaigen Problemfällen rechnen. Ein kluger Freiberufler sorgt natürlich vor, aber wissen Sie denn, gegen was Sie sich versichern sollten?

Aus Schaden wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Was aber, wenn der Schaden die Existenz als Freiberufler kostet? Besonders ärgerlich ist es, wenn man glaubt, gut versichert zu sein, die Versicherung aber wegen einem „Leistungsausschluss“ im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen nicht bereit ist zu zahlen?

Viele IT-Freiberufler und kleine IT-Dienstleistern schenken den Haftpflichtrisiken und den damit verbundenen Versicherungsthemen nicht ausreichend Aufmerksamkeit, denn eine ganz normale Haftpflicht die am häufigsten auftretenden Schadensfälle im IT-Bereich nicht abdeckt.

Unternehmen können zwischen 2 Arten der Haftpflichtversicherungen wählen:

1. Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden auftreten. Sie greift nicht bei direkten Vermögensschäden.

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2010
02
Feb

IT Projekte erfolgreich präsentieren

Beitrag von Administrator / Kategorie: Tipps

Die Computerwoche online empfiehlt, dass IT Fachleute künftig noch stärker auf eine wirtschaftliche Argumentation im Gegensatz zu einer allzu technischen Rechtfertigung achten sollten. Hierzu stellt sie sieben Tipps auf bzw. benennt Bereiche, in denen diese Art der Überzeugungsarbeit besonders schlagkräftig ist:

1. Think TCO, not ROI
IT Projekte sollten nicht den erwarteten Return on Investment (ROI), sondern besser die Total Cost of Ownership (TCO) als Messgröße ansetzen. Zudem sollte generell ein wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen und Budgets demonstriert werden und bspw. Kostenvergleiche und Referenzprojekte herangezogen werden.

2. Cloud Computing
Cloud Computing Dienste versprechen eine Flexibilisierung von IT Kosten. Jedoch ist zu bedenken, dass Einschränkungen bezüglich Kundendaten oder sensibler Finanzinformationen bestehen, daher empfiehlt sich die Verwaltung in einer Cloud vor allem für taktische und weniger für unternehmensstrategische Anwendungen.

3. Green IT
Für die IT wird sich der Einsatz von Green IT erst dann durchsetzen, wenn sie einen besseren TCO als herkömmliche Technik liefert. Das bedeutet, dass zunächst der Kostenfaktor im Vergleich zu bisherigen Systemen geklärt sein muss, bevor bspw. das Argument der Werbewirksamkeit von „grünem“ Engagement aufgeführt wird. read-more