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Tipps

2013
15
Feb

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Gemeinsam mit dem US-amerikanischen Startup-Investor Plug and Play Tech Center aus dem Silicon Valley gründet der Axel Springer Verlag ein Förderprogramm, das junge Unternehmen und Startups bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen unterstützen will.

Das Programm richtet sich speziell an Unternehmer und Geschäftsideen aus dem digitalen Bereich und startet im Mai 2013. Damit zieht der Verlag mit dem Medienkonzern ProSiebenSat.1 gleich: ProSiebenSat.1 unterhält bereits seit Anfang des Jahres ein ähnliches Förderprogramm für junge Unternehmer.

Neben einer finanziellen Unterstützung von 10.000 bis 50.000 Euro während der Startphase, bietet das Axel Springer Plug and Play Programm auch Geschäftsräume in Berlin für junge Unternehmer an. Eine beratende Hilfestellung durch Experten ist ebenfalls Teil des Förderprogramms. Im Gegenzug erhält Axel Springer Plug and Play fünf Prozent der Unternehmensanteile des Startups.

Startups können sich ab dem 15. März 2013 für das Förderprogramm bewerben (http://plugandplaytechcenter.com/).

Quelle: business-on.de

2011
01
Sep

Interview mit dem BVSI-Vorstand und Sachverständigen/ Existenzgründungscoach Peter Brenner zu Gründung und Marketing für IT-Freiberufler

Wer kann IT-Freiberufler? Gibt es bestimmte Eigenschaften, über die selbständige ITFachleute
verfügen sollten?

Risikobereitschaft, Unternehmerqualitäten und Belastbarkeit fallen mir als erstes ein. Es gehört Mut dazu, aus einem relativ sicheren Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeit zu wechseln, mit allen ihren Chancen, aber auch Risiken. Außerdem ist bei einem Einzelunternehmer natürlich unternehmerisches Denken und Handeln erforderlich. Der IT-Freiberufler muss ja nicht nur Woche für Woche optimale Beratungsleistungen, sondern auch die administrativen Aufgaben für das eigene Unternehmen erbringen. Hinzu kommen Marketing- und Akquisitionsaufgaben, die selbständige IT-Berater nicht unbedingt gern erledigen.

Sie betonen den unternehmerischen Aspekt bei der Tätigkeit von IT-Freiberuflern. Ist Selbstmarketing ein Thema für IT-Freiberufler?

Selbstverständlich. Woher sollen sonst zukünftige Aufträge generiert werden? Ein IT-Freiberufler sollte heutzutage nicht nur Networking betreiben, sondern auch die Möglichkeiten der Social Media nutzen. Das bedeutet Xing - Twitter - Facebook einzubeziehen, Kontakte aus der Angestelltenzeit zu pflegen und auszubauen, die Homepage ansprechend gestalten sowie die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem BVSI erwägen. Der BVSI bietet zusätzlich Patenschaften an. Die Existenzgründer werden dabei von den sehr erfahrenen IT-Beratern intensiv unterstützt.

Was sollten Existenzgründer in der IT beachten?

Sie sollten von Anfang auf eine strategisch ausgerichtete Positionierung im Beratermarkt achten:
Welche Themen kann und will der IT-Freiberufler beraten? Wie kann sich der Selbständige den Freiberuflerstatus sichern und die Scheinselbständigkeit bzw. Rentenversicherungspflicht verhindern? Wichtig ist auch das Thema der Vertragsgestaltung hinsichtlich Haftung und Kundenschutz.

Welche Gefahren lauern, wenn IT-Berater lange Jahre im Einsatz sind?

Das Szenario verläuft meist so: IT-Berater haben erwartungsgemäß eine hohe Auslastung und es fehlt ihnen vielleicht die Zeit, den Markt fortlaufend zu beobachten. So verpassen die Berater eventuell neue Trends. Sie schaffen es nicht mehr wie in jüngeren Jahren, sich kontinuierlich weiterzubilden und verlassen sich darauf, dass ihr Spezialgebiet weiterhin gefragt ist.
Wenn die eigene Fortbildung auf der Strecke bleibt, kann es irgendwann für den Senior ITFreiberufler sehr schwierig werden, neue Aufträge zu generieren. Denn der Projektmarkt hat sich im Laufe der Jahre natürlich verändert und der Freiberufler bemerkt dann zu spät, dass das eigene Wissen weniger gefragt ist als früher. Dies gilt es von Anfang an zu verhindern. Neue Technologien und Fortbildungsmöglichkeiten können die Erfüllung dieser Herausforderung trotz hoher zeitlicher Belastung erleichtern.

Zum Schluß eine persönliche Frage: Sie sind seit 24 Jahren freiberuflich tätig. Welches sind Ihre gravierenden Erfahrungen aus der eigenen Selbständigkeit?

Meine eigene Existenzgründung wäre seinerzeit effektiver verlaufen, wenn es die heutigen Fördermöglichkeiten gegeben hätte. Zu nennen ist z. B. der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur und das Gründercoaching der KfW. Damit hat der IT-Berater von Anfang an die Möglichkeit sein Existenzvorhaben erfolgreich und fehlerfrei zu gestalten. Die KfW unterstützt das Coaching mit einem Zuschuss von 50 % bzw. 90 % aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Zum anderen ist es wichtig fachlich breiter aufgestellt zu sein. Es ist zwar nach wie vor Spezialistenwissen gefragt, aber ein IT-Berater sollte nicht nur ein Spezialthema abdecken, von dessen Nachfrage er oder sie dann auf Gedeih und Verderb abhängig ist. Das setzt aber einen Willen zur ständigen Weiterbildung voraus.

Berufsverband Selbständige in der Informatik www.bvsi.de
© 2011 Sachverständiger Peter Brenner Köln www.svkanzlei.de

2010
12
Okt

Oktober 2010. Gründercoaching Deutschland und aktuelle BFH-Urteile eröffnen Informatikern neue Chancen – Beitrag von Peter Brenner

Der Start in die Selbständigkeit ist für Informatiker ein mutiger Schritt, der durch neue Aspekte erleichtert wird, weiß Peter Brenner, Existenzgründungsberater, Coach und Sachverständiger im Bereich der Informatik. Eine erfolgversprechende Existenzgründung könnte nach folgendem Szenario verlaufen:

1. Schritt: Ausgangsposition
Bedingt durch Studienabschluss, Arbeitslosigkeit, Outsourcing oder auch als freiwilligen Schritt in die Selbständigkeit wird eine erste Geschäftsidee entwickelt.
Fragen: Was sind meine Kernkompetenzen und wie stelle ich sie dar? Gibt es potentielle Klienten dafür? Wie mache ich auf mich aufmerksam? Verfüge ich über genügend Kontakte? Bin ich bereit Marketing und Akquisition vorzunehmen?

2. Schritt: Persönliche Rahmenbedingungen ermitteln
Wichtig für die Umsetzung einer Geschäftsidee ist deren Bewertung, die Feststellung der eigenen fachlichen
Eignung und die Selbsteinschätzung des Gründers.

Hier einige Anregungen:
Klärungsbedarf: Ist die Dienstleistung neu auf dem Markt oder mit einem besonderen Service verbunden? Ist die Leistung preislich richtig eingeordnet? Reicht die Qualität der Dienstleistung aus? Wurde die Zielgruppe sorgfältig ermittelt? Kann die Dienstleistung nur schwer von anderen angeboten werden? Wird die Dienstleistung vom persönlichen Können und Engagement bestimmt? Verfügen Sie über eine Berufsausbildung, die zu Ihrer Geschäftsidee passt oder haben Sie entsprechende Erfahrungen? Waren Sie dabei auch eigenständig und verantwortlich tätig? Sind Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand? Konnten Sie sich regelmäßig weiterbilden? Beurteilen Sie Ihre Fähigkeiten als überdurchschnittlich gut? Sind Sie körperlich und geistig stark belastbar? Sind Sie in der Lage, sich für ein Thema hundertprozentig zu engagieren? Können Sie sich selbst Ziele setzen und diese konsequent verfolgen? Kennt Ihre Familie Ihre Planungen zur Existenzgründung? Steht Ihr Partner dem Vorhaben positiv gegenüber? Können Ihnen andere bei den fachlichen oder kaufmännischen Aufgaben helfen? Verfügen Sie mindestens über grundlegendes kaufmännisches Wissen? Verfügen Sie über Erfahrung im Umgang mit Menschen? Macht Ihnen dieser Umgang Spaß?

3. Schritt: Business-Plan erstellen
Ein solcher Plan gibt dem Gründungsvorhaben ein Fundament. Gleichzeitig ergeben sich bei der Erarbeitung Fragen, die es zu beantworten gilt und es kommt zu notwendigen Festlegungen. Fürs Erste genügt eine Einnahmen-/ Ausgabenrechnung, um die Wirtschaftlichkeit der geplanten Unternehmung zu ermitteln. Inhalte: Geplanter Jahresumsatz (Welchen Stunden- / Tagessatz kalkuliere ich bei wie viel Beratungstagen im Jahr?) Wie hoch sind meine Personal- und Geschäftsraumkosten? Wie viel setze ich für Reisekosten, Telekommunikation, Steuerberater, Abschreibungen, Marketing und Akquisition, Versicherungen, Fortbildung an? Welche Umsatzrentabilität ergibt sich daraus?

4. Schritt: Fördermittel ausloten read-more

2010
30
Aug

IT-Freiberufler unterschätzen tagtäglich ihr Haftungsrisiko, v.a. bei Routinearbeiten. Dabei haften IT-Experten für Schadenersatzansprüche mit Ihrem gesamten privaten (und auch zukünftigen) Vermögen. Im Fall der Fälle kann dies zum finanziellen Ruin führen, wenn nicht über eine geeignete IT-Haftpflicht ausreichend vorgesorgt wurde. Dabei ist bei Vertragsabschluss insbesondere auf das "Kleingedruckte" in den Versicherungsbedingungen zu achten.

Im nachstehenden Schadenfall erläutern wir Ihnen wichtige Ausschlussklauseln, die leider immer noch in vielen Versicherungsbedingungen anderer Versicherer vorzufinden sind.

Schadenshergang
Ein kleineres Finanzinstitut erteilte einem IT-Experten einen Auftrag zur kompletten automatischen Sicherung von allen relevanten Kundendaten (z.B. Kontaktdaten, Vertragsdaten, Beratungsdaten, Korrespondenzdaten, Mails, Faxe, etc.). Neben der Planung und Installation sollte er auch die Servicewartung übernehmen. Das Backup-System war so aufgebaut, dass täglich eine Sicherungskopie der neu hinzu gekommenen oder bearbeiteten Kundendaten durchgeführt wurde. An jedem Wochenende wurde noch zusätzlich der komplette Datenbestand gesichert und der Systemadministrator über die durchgeführte (erfolgreiche) Datensicherung per Mail informiert.

Nach neun Monaten wurde der Systemadministrator mit folgender Meldung konfrontiert: "Es konnte kein tägliches Backup erstellt werden". Der für die Servicewartungen zuständige IT-Dienstleister wurde aufgefordert, die Fehlermeldung auf deren Ursache hin zu prüfen. Er stellte anhand des Protokollfiles einen Fehler im Meldesystem fest (nicht bei der Datensicherung selbst!). Der Meldefehler war schnell behoben. Aus Zeitgründen heraus wurde die gesamte Datensicherungsroutine durch den IT-Dienstleister weder auf Vollständigkeit noch auf sonstige Fehler geprüft.

In der Zwischenzeit hatte ein schweres Gewitter im Bürokomplex einen Überspannungsschaden und "Absturz" der jeweiligen Arbeitsplatzrechner ausgelöst. Bei der nun dringend durchzuführenden Rücksicherung wurde festgestellt, dass das Datensicherungssystem seit vielen Monaten nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte (ohne eine Fehlermeldung auszulösen). Hätte der IT-Dienstleister seinen Wartungsvertrag ordnungsgemäß ausgeführt, wären diese Fehler viel früher offensichtlich geworden.
Die Neu-Eingabe aller relevanten Kunden- und Vertragsdaten musste daraufhin mit zusätzlichem Personal sowie einer Vielzahl von Überstunden in Handarbeit wieder eingegeben werden. Ein Sachverständiger schätzte den Eingabeaufwand auf 6.500 Stunden und damit standen Schadenersatzansprüche gegen den IT-Dienstleister in Höhe von € 175.000 im Raum.

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2010
15
Mrz

Wie wichtig eine IT-Haftpflichtversicherung ist, wird oft erst im Schadenfall ganz deutlich. Durch den Einsatz einer fehlerhaften Software entstehen schnell Vermögensschäden die zu Schadenersatzansprüchen beim IT-Freiberufler führen, wie der folgende Praxisfall zeigt:

Großunternehmen gehen bei der Stellensuche immer häufiger den Weg, potentielle neue Mitarbeiter über das Internet zu suchen.

Einige Softwarefirmen haben sich in der Zwischenzeit darauf spezialisiert, das sogenannte eRecruiting als Unterstützung zur Personalbeschaffung zu entwickeln, einzurichten und zu verwalten. Ein effektives e-Recruiting-System bildet den gesamten Recruiting-Workflow ab und umfasst die Stellenausschreibung und die gesamte Kommunikation zwischen Unternehmen und Bewerber bis zum Abschluss der Bewerbung. Durch ein webbasiertes System können auf einfache Weise bei verschiedenen Jobbörsen (Monster, Jobpilot, Jobscout24, etc.) oder Social-Media-Plattformen (Xing, Facebook, etc.) Stellenanzeigen im Corporate Design veröffentlicht werden. Auf diesem Weg lassen sich kostengünstig die qualifizierten Bewerbungen herausfiltern.

Der IT-Schadenfall:
Ein großer Arzneimittelhersteller verwendete die eRecruiting-Software des IT-Experten seit vielen Jahren. Für eine freie Trainee-Stelle sollte über das Bewerbermanagementsystem ein geeigneter Kandidat gesucht werden. Der Pharmahersteller richtete, wie gewohnt, das Anforderungsprofil ein. Als über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten anscheinend nicht genügend Bewerbungen eingingen, um eine Personalentscheidung zu treffen, schaltete der Arzneimittelkonzern auf klassischem Wege Stellenanzeigen in überregionalen Printmedien.
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2010
01
Mrz

Für jeden Freiberufler, der anfängt sich mit einer IT-Haftpflicht vertraut zu machen, entstehen zwangsläufig Fragen. Dies nicht nur, weil das Thema Versicherungen für viele ein undurchsichtiges Thema ist, sondern vor allem weil IT-Experten speziellen Risiken ausgesetzt sind, die von einer allgemeinen Betriebshaftpflicht nicht gedeckt werden.

Deshalb haben wir hier 15 Fragen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen.

1. Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung
Am Versicherungsmarkt gibt es noch kein einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund sollte eine IT-Haftpflicht folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-Risiken abzudecken:

• Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung inkl. Bürohaftpflicht
• Vermögensschadenversicherung
• Produkthaftpflicht

2. Was ist der Unterschied zwischen einer konventioneller Haftpflicht, IT-Haftpflicht, Betriebs-, Vermögensschaden- und Bürohaftpflicht?
• Vermögenshaftpflicht: deckt nur Vermögensschäden ab.
• Bürohaftpflicht: deckt nur das Betriebsstättenrisiko ab, also wenn beispielsweise jemand in den Räumlichkeiten des Unternehmens stürzt und sich dabei verletzt.
• Betriebshaftpflicht: deckt nur Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden ab, also keine direkten Vermögensschäden.
• konventionell Haftpflicht: deckt keine IT-typischen Risiken, d.h. keine Programmierungsfehler, Übermittlung von Viren usw.
• IT-Haftpflicht: sollte alle oben genannten Bausteine beinhalten und somit alle IT-Risiken und draus resultieren Schäden abdecken.

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2010
18
Feb

Viele IT-Freiberufler sind sich nicht bewusst, welchen Risiken sie in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind und was alles von der Versicherung abgedeckt sein sollte, um wirklich sorglos gegen alle möglichen Schadenfälle gewappnet zu sein.

Dabei gestaltet es sich oft kompliziert, die richtige Versicherung für IT-Experten zu finden, die einen umfassenden Schutz bietet und bezahlbar ist. Egal, ob Global Player oder Freelancer - wer eine Haftpflichtversicherung abschließen möchte, muss einige Aspekte beachten. Die folgende Check-Liste könnte dabei helfen:

1. Bedingungswerk prüfen
Wichtig ist zu prüfen, ob die bestehende Versicherung eine weitgehende Deckung
von Vermögensschäden bei Auftraggebern bietet. Dazu ist es nötig, das Bedingungswerk des Versicherers ausführlich zu analysieren. Es muss einfach, umfassend und transparent verdeutlichen, in welchen Fällen der Versicherer leistet und in welchen Fällen nicht. Das ist viel Fleißarbeit – die sich aber lohnt.

2. Alle IT-Tätigkeiten absichern
Es muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auch wirklich alle Tätigkeiten des IT-Freelancers umfasst und nicht nur im Vertrag eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen wird. Auch neu hinzukommende Tätigkeiten sollten ohne Einschränkung mitversichert sein. Wichtig für Unternehmen mit Tochtergesellschaften und unselbständigen Niederlassungen ist deren beitragsfreie Mitversicherung.

3. Alle Schäden absichern
Versichert sollten alle Ansprüche sein, die gegen den IT-Freelancer auf Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit gestellt werden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen oder im Versicherungsschein ausgeschlossen sind. Dabei müssen alle drei Schadenarten (Personen-/ Sach-/ Vermögensschäden) mitversichert sein, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit des IT-Freelancer entstehen oder durch dessen Betriebsstätte ausgelöst werden (z.B. Feuer in Ihrem Firmengebäude, das auf die Nachbarschaft übergreift).
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2010
08
Feb

Auch als Selbständiger muss man mit etwaigen Problemfällen rechnen. Ein kluger Freiberufler sorgt natürlich vor, aber wissen Sie denn, gegen was Sie sich versichern sollten?

Aus Schaden wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Was aber, wenn der Schaden die Existenz als Freiberufler kostet? Besonders ärgerlich ist es, wenn man glaubt, gut versichert zu sein, die Versicherung aber wegen einem „Leistungsausschluss“ im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen nicht bereit ist zu zahlen?

Viele IT-Freiberufler und kleine IT-Dienstleistern schenken den Haftpflichtrisiken und den damit verbundenen Versicherungsthemen nicht ausreichend Aufmerksamkeit, denn eine ganz normale Haftpflicht die am häufigsten auftretenden Schadensfälle im IT-Bereich nicht abdeckt.

Unternehmen können zwischen 2 Arten der Haftpflichtversicherungen wählen:

1. Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden auftreten. Sie greift nicht bei direkten Vermögensschäden.

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2010
02
Feb

IT Projekte erfolgreich präsentieren

Beitrag von Administrator / Kategorie: Tipps

Die Computerwoche online empfiehlt, dass IT Fachleute künftig noch stärker auf eine wirtschaftliche Argumentation im Gegensatz zu einer allzu technischen Rechtfertigung achten sollten. Hierzu stellt sie sieben Tipps auf bzw. benennt Bereiche, in denen diese Art der Überzeugungsarbeit besonders schlagkräftig ist:

1. Think TCO, not ROI
IT Projekte sollten nicht den erwarteten Return on Investment (ROI), sondern besser die Total Cost of Ownership (TCO) als Messgröße ansetzen. Zudem sollte generell ein wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen und Budgets demonstriert werden und bspw. Kostenvergleiche und Referenzprojekte herangezogen werden.

2. Cloud Computing
Cloud Computing Dienste versprechen eine Flexibilisierung von IT Kosten. Jedoch ist zu bedenken, dass Einschränkungen bezüglich Kundendaten oder sensibler Finanzinformationen bestehen, daher empfiehlt sich die Verwaltung in einer Cloud vor allem für taktische und weniger für unternehmensstrategische Anwendungen.

3. Green IT
Für die IT wird sich der Einsatz von Green IT erst dann durchsetzen, wenn sie einen besseren TCO als herkömmliche Technik liefert. Das bedeutet, dass zunächst der Kostenfaktor im Vergleich zu bisherigen Systemen geklärt sein muss, bevor bspw. das Argument der Werbewirksamkeit von „grünem“ Engagement aufgeführt wird. read-more