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2012
16
Jan

Die IT-Branche bietet heute viele Möglichkeiten, sich beruflich zu entfalten – sowohl im Rahmen einer Beschäftigung wie auch als Freelancer. Speziell das Internet hat diesem Trend erheblichen Auftrieb verliehen. Wer sich im IT-Bereich für die Selbständigkeit entscheidet, steht allerdings nicht nur vor der beruflichen Herausforderung, sich gegen die Konkurrenz durchsetzen zu müssen, auch der Vorsorgeaspekt gewinnt an Bedeutung.

Vorsorge für IT-Freelancer
Dabei muss zwischen verschiedenen Bereichen unterschieden werden. Auf der einen Seite steht hier der allgemeine, alltägliche Vorsorgeaspekt, dessen wesentliche Instrumentarien die Kranken- oder Gewerbeversicherung sind. Darüber hinaus sollte man als Freelancer aber immer auch ein Stück weiter denken und abstrakte Risiken im Auge behalten.
Die Altersvorsorge ist diesbezüglich bei den meisten Freiberuflern/Selbständigen präsent. Was passiert aber in der Zeit zwischen Berufseinstieg und Altersrente, wenn plötzlich – egal, aus welchem Grund – die eigene Arbeitskraft ausfällt? Leider unterschätzen nicht nur Beschäftigte dieses Risiko, auch IT-Freelancer vernachlässigen das Risiko der eigenen Arbeitsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit: Randerscheinung oder Alltagsphänomen
Dabei ist die Berufsunfähigkeit heute schon lange keine Randerscheinung im Arbeitsleben mehr, welche nur Einzelfälle betrifft. Im Gegenteil: Betracht man die Statistiken, kann jeder vierte Erwerbstätige bis zur Rente berufsunfähig werden. Und es sind schon längst nicht mehr klassische Berufe aus Baubranche oder Handwerker, die betroffen sind.
In den vergangenen Jahren haben sich auch die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit verändert. Unfälle werden in den Statistiken nur noch rund zehn Prozent der Arbeitsunfähigkeit zugeordnet. Überdurchschnittlich oft sind dagegen psychische Leiden, Krebs sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden vertreten. Alles Diagnosebilder, die auch für IT-Freelancer zum Risiko Berufsunfähigkeit führen.

BU-Versicherung: Das private Instrument zur Vorsorge
Was bleibt, ist die Frage nach Sicherheit. Verbraucherexperten und Versicherungsfachleute sind sich in diesem Zusammenhang einig, dass nur die private Vorsorge für ein ausreichend dicht geknüpftes Sicherheitsnetz in Frage kommt. Denn seit vor einigen Jahren die Berufsunfähigkeit aus dem Kontext der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wurde, ist die staatliche Unterstützung nicht mehr ausreichen.

Darüber hinaus ist das Potenzial der Rücklagen in den seltensten Fällen ausreichend, um einen über Jahre andauernden Ausfall der Arbeitskraft zu bewältigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit gerade für IT-Freelancer eine der wenigen Möglichkeiten, um den Folgen der Arbeitsunfähigkeit wirksam entgegenzutreten.

Ein Gastbeitrag von:

Rene Petzold

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2011
14
Mrz

Wird einem Dritten ein Schaden zugefügt, so soll die Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden ausgleichen. Für die IT-Haftpflichtversicherung ist neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden auch die ausreichende Absicherung von Vermögensschäden besonders wichtig. Gerade Schadenfälle in diesem Bereich können schnell und in nicht zu unterschätzender Höhe entstehen. Oft erbringt der IT-Experte zusätzlich auch Dienstleistungen in Randbereichen des EDV-Umfelds.

Ein umfassender Versicherungsschutz, der neben den IT-typischen Risiken und Tätigkeiten, auch Seitenbereiche beispielsweise im Media-Umfeld absichert, war im nachstehenden Schadenfall die Voraussetzung zur Übernahme des entstandenen Sach- und Vermögensschadens.

Schadenhergang
Eine IT- und Medienagentur bietet medienübergreifende Lösungen für Online- und Printmedien an. Der Dienstleister wurde von einer großen Optikerkette mit dem Relaunch ihrer Website beauftragt. Passend dazu entwickelte der Freelancer mehrere Werbemaßnahmen, um auf die neu gestaltete Website aufmerksam zu machen. Neben Online Marketing-Maßnahmen wurde auch ein Print-Mailing für die Filialen der Optikerkette entwickelt, das den Relaunch der neuen Website unterstützen sollte.

Geplant war, ein personalisiertes Mailing an fast 150.000 Bestandskunden zu versenden. Hierzu hatte der Freelancer von seinem Auftraggeber eine vollständige Adressliste in Form einer csv-Datei bekommen. Bei der abschließenden Datenaufbereitung durch das Team der IT- und Medienagentur war jedoch (im Gegensatz zur gelieferten Kundendatei) die korrekte Zuordnung von Kundenname und Kundenadresse verloren gegangen. Da Name und Adresse nicht übereinstimmten wurden falsche Versandadressen generiert. Dieser Fehler wurde von niemandem bemerkt, da aus Zeitgründen auch kein Probe- oder Testlauf durchgeführt wurde. Alle verschickten Postaussendungen kamen einige Tage später mit dem Zusatz „Unzustellbar“ an die Optikerkette zurück.

Das Print-Mailing musste neu gedruckt und die Portokosten beim zweiten Versand nochmals bezahlt werden. Der Schaden, für den die Optikerkette den IT-Dienstleister haftbar machte, lag insgesamt bei über 53.500 €.
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2010
08
Nov

IT-Haftpflichtversicherungen sollten mehrere wichtige Funktionen enthalten! U.a. der passive Rechtsschutz spielt häufig eine große Rolle. Folgender Schadenfall soll Ihnen den passiven Rechtschutz praxisnah erläutert.

Schadenhergang
Seit vielen Jahren erhielt eine Werbeagentur von einem Großkonzern ein jährliches hohes Werbebudget im einstelligen Millionenbereich, speziell für Internetwerbemaßnahmen. Unter anderem war die Aufgabe der Werbeagentur auf verschiedenen Websites so genannte "Pop-up-Fenster" zu schalten. Bei diesen Pop-ups wurden die Produkte des Konzerns beworben und die User konnten sich bei Interesse registrieren lassen. Der ausgegliederte Konzernvertrieb (Profit-Center) sollte die generierten Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, email-Adressen) gegen Kostenerstattung vom Konzern erhalten. Zu Validierungszwecken wurden die Datensätze zunächst an den Konzern automatisch weitergeleitet. Erst in einem zweiten Schritt sollte das Profit-Center die Datensätze erhalten.

Die Werbeagentur beauftragte einen IT-Dienstleister (Subunternehmer) der im Auftrag der Werbeagentur arbeitet. Für ein Auftragsvolumen von lediglich € 15.000 sollte der IT-Dienstleister die Pop-ups entwickeln und die erzeugten Datensätze mit einer automatischen Weiterleitungsfunktion programmieren. Wegen Kapazitätsengpässen engagierte der IT-Dienstleister für diesen speziellen Auftrag einen freien Mitarbeiter, der keine IT-Haftpflichtversicherung nachweisen konnte. Im Rahmen der Programmiertätigkeiten wurden die Microsites, wie üblich, ausführlichen Tests unterzogen. Für die gewünschte automatische Weiterleitungsfunktion wurden stets "Dummy"-E-Mail-Adressen verwendet. Die tatsächlich später eingesetzte Ziel-E-Mail wurde erst mit der Live-Schaltung eingepflegt.

Als nach mehreren Monaten kein einziger Datensatz beim Konzern eingegangen war, wunderte man sich über diese enttäuschende Werbeaktion. Da in der Vergangenheit solche Marketingmaßnahmen sehr erfolgreich verliefen, wurde nach den Ursachen geforscht und man fand sehr schnell den Fehler heraus. Der freiberufliche Programmierer hatte für die Weiterleitungsfunktion für Testzwecke in einer Datei ein "$"-Zeichen zu viel eingegeben. Damit war die Sendefunktion im realen Betrieb blockiert und die mehr als 2.900 generierten Adressen hingen noch in der Warteschleife.
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2010
13
Okt

Eine spezielle IT-Haftpflicht schützt IT-Freelancer und IT-Experten vor allen berufsspezifischen Risiken wie z.B. Übertragung von Viren, Urheber- und Markenrechtsverletzungen, Löschung von wichtigen Daten oder Programmierungsfehlern.

Sie als IT-Experte sind speziellen IT-Risiken ausgesetzt, für die Sie i.d.R. unbegrenzt haften, d.h. mit Ihrem gesamten privaten (auch zukünftigen) Vermögen. Eine IT-Haftpflichtversicherung ist perfekt auf den Bedarf der IT-Berufsgruppe abgestimmt und bietet mit hohen Versicherungssummen und geringen Selbstbehalten einen perfekten Schutz, wohingegen  AGBs oder eine allgemeine Betriebshaftpflicht oft versagen.

Mit unserem Partner KuV24 – dem Versicherungsportal für IT-Freelancer und IT-Experten -  bieten wir unseren Premium Mitgliedern einen Rabatt von bis zu 240 € auf die ohnehin schon sehr günstigen IT-Haftpflicht-Tarife.

Folgende Vorteile hat die spezielle IT-Haftpflichtversicherung von KuV24:

-       Sonderkonditionen exklusiv für Sie als projektwerk Premium Mitglied

-       Abdeckung aller IT-typischen Risiken (sog. offene Deckung)

-       Einfacher und schneller Online-Antrag

-       Sofortiger Versicherungsschutz und zweisprachige Versicherungsbestätigung

-       IT-Haftpflicht-Card zum Download für den einfachen Nachweis Ihres Versicherungsschutzes gemäß DL-InfoV

Die speziellen Preise und Konditionen für projektwerk Premium Mitglieder

Tarife Jahresbeitrag für Sie als Premium-Mitglied Jahresbeitrag für
Basic-Mitglieder
Ihre Ersparnis als Premium-Mitglied
Start-Deckung 678,30 € (SB 250 €) 737,80 € (SB 500 €) 59,50 €
Grund-Deckung 928,20 € (SB 500 €) 1.011,50 € (SB 1.000 €) 83,30 €
Classic-Deckung 1.297,10 € (SB 1.000 €) 1.368.50 € (SB 1.500 €) 71,40 €
Premium-Deckung 1.541,05 € (SB 2.000 €) 1.785,00 € (SB 2.000 €) 243,95 €

SB = Selbstbehalt
Alle Preise inkl. Versicherungssteuer

Weitere Informationen und Online Antrag

Ausführliche Informationen zur IT-Haftpflichtversicherung finden Sie auf KuV24/IT-Haftpflicht.

Premium Mitglieder, die jetzt schon sparen möchten, können die IT-Haftpflicht zu Sonderkonditionen hier abschließen.

2010
27
Jul

Eine IT-Haftpflichtversichrung deckt – im Gegensatz zur normalen Betriebshaftpflichtversicherung – alle IT-typischen Risiken ab. In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, für welche speziellen Berufsgruppen die IT-Haftpflichtversicherung die richtige ist. Gute IT-Haftpflichtversicherungen schließen wichtige Nebenrisiken mit ein. Die sollten Sie bei der Auswahl beachten, um einen lückenlosen Rundum-Schutz zu erhalten.

Gehören die folgenden Tätigkeitsbereiche zu Ihren Aufgaben, dann ist eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung der optimale Schutz für Ihre beruflichen Risiken:

1. Hardware
Hardwareherstellung, -handel, -installation, -integration, -wartung, -modifizierung
2. Software
Softwareherstellung (Programmierung, Datenbankprogrammierung, Webanwendungen etc.), -handel, -implementierung, -pflege, Administration, SAP-Berater
3. IT/EDV
IT/ EDV-Beratung, -Consulting, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung, -Projektmanagement, -Programm Management, -Interim Management, -Sachverständiger, IT/ EDV-Gutachter;
4. Daten
Datenerfassung, -verarbeitung, -verwaltung, -speicherung, -management, Betrieb von Rechenzentren
5. Netzwerk
Netzwerkplanung, -installation, -integration, -pflege, -administration, -betrieb, -beratung, -management
6. Internet
Online-Dienstleister, Internetagentur, Domainservice, IT-Service, Online-Portale, Webshops, Internetforum, e-commerce, e-banking, Internet-Providing-Dienste (Host Providing, Content Providing, Access Providing), Webdesign, -Publishing, -administration, -pflege
7. Online Marketing
SEO, SEM, Newsletter, Social Marketing, Social Bookmarking, Reputation Marketing, Video, Online-PR
8. Telekommunikation
Telekommunikationsanlagenherstellung und –dienstleistung nach dem Telekommunikationsgesetz

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2010
03
Jun

Bei KuV24, dem Versicherungsportal für IT-Experten, IT-Dienstleister und IT-Freelancer steht ab sofort neben dem umfangreichen Versicherungsvergleich zur IT-Haftpflichtversicherung auch eine übersichtliche Kurzversion zum Download zur Verfügung.

Der seit 2003 kontinuierlich von den Versicherungsexperten von KuV24 durchgeführte Versicherungsvergleich wurde bereits Ende 2009 vollständig überarbeitet und um eine Vielzahl von Vergleichskriterien ergänzt. Dazu wurden über 500 Seiten Versicherungsbedingungen der am Markt aktiven Versicherer geprüft und ausgewertet. Das Ergebnis ist ein umfassender und transparenter Marktvergleich, bei dem anhand von 50 Kriterien die IT-Haftpflicht Anbieter miteinander verglichen werden können.

Versicherungsvergleich als Entscheidungshilfe
Der umfassende Versicherungsvergleich der am Markt verfügbaren Angebote zur IT-Haftpflichtversicherung sowie die zusätzlichen Informationen zu Versicherungsumfang und Vertragsgestaltung schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Vertragsabschluss der IT-Experten und Dienstleister in der EDV-Branche. Es wird klar ersichtlich, auf was es bei einer IT-Haftpflichtversicherung ankommt und was beim Vertragsabschluss zu beachten ist. Viele Erläuterungen und die Erklärung der spezifischen Fachbegriffe erleichtern den Zugang zum oftmals schwer verständlichen Thema Versicherungen. Denn es ist ärgerlich und oft sogar existenzbedrohend, erst im Schadenfall festzustellen, den falschen oder unzureichenden Versicherungsschutz gewählt zu haben.
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2010
03
Mai

Der Vulkanausbruch auf Island hat in weiten Teilen Europas den Flugbetrieb lahmgelegt. Viele Geschäftsleute konnten innerhalb Europas auf den Zugverkehr umsteigen. Doch was passiert, wenn das nicht möglich ist und man mehrere Tage an einem Ort feststeckt, eigentlich aber Geschäftstermine wahrnehmen müsste? Greift dann eine Tagegeldversicherung?

Diese Frage stellte sich für einen IT-Experten, der bei KuV24 eine IT-Tagegeldversicherung abgeschlossen hatte. Er war geschäftlich in Hongkong, musste aber nach Frankfurt am Main zu einem Businessmeeting. Durch den Vulkanausbruch wurde das für ihn unmöglich. Der Flug wurde ersatzlos gestrichen, der IT-Dienstleister hatte keine Chance, rechtzeitig zum Termin zu kommen. Durch den Flugausfall steckte der IT-Dienstleister drei Tage in Hongkong fest. Dadurch konnte er nicht nur seinen Termin nicht wahrnehmen, sondern erlitt zusätzlich drei Tage Verdienstausfall.

Auf die Hilfe einer Versicherung konnten viele Reisende in so einer Situation nicht hoffen. Höhere Gewalt, und dazu zählt ein Vulkanausbruch, lässt sich über eine Versicherungspolice meist nicht abdecken. Anders jedoch bei der IT-Tagegeldabsicherung von KuV24. Hier sind Spezialfälle mitversichert. Da der Flug des IT-Dienstleisters länger als 12 Stunden Verspätung hatte, lag im Sinne der Versicherungsbedingungen des IT-Tagegelds ein sonstiger Verhinderungsgrund vor. Dieser ist, wie auch der Tod eines Angehörigen oder innere Unruhen im Ausland, bei der IT-Tagegeldversicherung von KuV24 mitversichert. Liegt ein „sonstiger Verhinderungsgrund“ vor, gilt für den Versicherer je nach Art des Hinderungsgrunds eine Leistungspflicht von bis zu 14 Tagen. Die allgemein vereinbarte Karenzzeit gilt dabei nicht, sodass der Versicherer bereits ab Eintritt des Verhinderungsgrundes leistet.
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2010
22
Mrz

Die Statistiken der IT-Welt sind ernüchternd: Laut einer Untersuchung von IAG Consulting scheitern 68 Prozent aller IT-Projekte. Zudem werden 96 Prozent aller IT-Projekte nicht im Zeitplan und 91 Prozent nicht innerhalb des Kostenrahmens abgeschlossen (Capgemini Studie, 2008) Wenn das IT-Projekt nicht optimal gelaufen ist und der Auftraggeber dadurch Verluste erleidet, ist mit Schadenersatzansprüchen gegenüber dem IT-Dienstleister zu rechnen. Damit Fehler und die damit verbundenen Forderungen des Auftraggebers nicht existenzbedrohend werden, ist ein umfassend passender Versicherungsschutz für IT-Profis von großer Bedeutung. Immer mehr Auftraggeber machen deshalb das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung zur Voraussetzung für die Projektvergabe und somit zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für den IT-Dienstleister.

IT-Experten haben wegen der Komplexität Ihrer Tätigkeiten ein hohes Haftungsrisiko und haften für von ihnen verschuldete Schäden generell unbegrenzt. Eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung deckt alle IT-typischen Risiken ab und bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz für alle IT-Freelancer und IT-Experten. Der Versicherungsschutz selbst ist jedoch nicht der einzige Vorteil einer IT-Haftpflichtversicherung:

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2010
10
Feb

projektwerk Premium-Mitglieder können jetzt noch mehr profitieren. Mit der KuV24 – Das Versicherungsportal für alle IT-Freiberufler und IT-Experten erhalten projektwerk Premium-Mitglieder bis zu 240 € Rabatt auf die ohnehin schon sehr günstigen IT-Haftpflicht-Tarife von KuV24!

Vorteile für projektwerk Premium-Mitglieder

-         Sonderkonditionen exklusiv für Sie als projektwerk Premium-Mitglied

-         Abdeckung aller IT-typischen Risiken

-         Einfache und schnelle online Abwicklung aller versicherungsbezogenen Vorgänge

-         Online Policierung mit sofortigem Versicherungsschutz

-         Sofort zweisprachige Versicherungsbestätigung als Nachweis für Auftraggeber

-         Ausführliche Informationen zum Thema auf dem projektwerk-Blog

Preise und Konditionen

Tarife Jahresbeitrag für Sie als Premium-Mitglied (inkl. VerSt.) Jahresbeitrag für
Basic-Mitglieder
Ihre Ersparnis als Premium-Mitglied
Start-Deckung 678,30 € (SB 250 €) 737,80 € (SB 500 €) 59,50 €
Grund-Deckung 928,20 € (SB 500 €) 1.011,50 € (SB 1.000 €) 83,30 €
Classic-Deckung 1.297,10 € (SB 1.000 €) 1.368.50 € (SB 1.500 €) 71,40 €
Premium-Deckung 1.541,05 € (SB 2.000 €) 1.785,00 € (SB 2.000 €) 243,95 €
SB = Selbstbehalt

Weitere Informationen und Online Antrag

Ausführliche Informationen und die Möglichkeit Ihre IT-Haftpflichtversicherung direkt online abzuschließen finden Sie auf www.kuv24.de/IT-Haftpflicht

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