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Freiberufler

2012
29
Mrz

Unternehmen profitieren gleich mehrfach vom Einsatz von IT-Freelancern. Das belegt eine Studie der Universität der Bundeswehr München im Rahmen des interdisziplinären BMBF-Forschungsprojektes „Freelancer im Spannungsfeld von Flexibilisierung und Stabilisierung (FlinK)“ am Lehrstuhl von Prof. Stephan Kaiser in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Fernuniversität Hagen.

Die wichtigsten Ergebnisse:

81 Prozent der Befragten auf der Unternehmensseite gaben an, dass IT-Freelancer als Experten ihres Fachs und als Vermittler dieser Expertise gelten – durch Zusammenarbeit und schriftliche Dokumentation.

Folgerichtig werden Freelancer auch als Coach für die Mitarbeiter eingesetzt. Hier ist die Kombination aus Fachwissen und so genannten Soft Skills ein Plus für Unternehmen wie für Freelancer.

Weiterhin gaben 88 Prozent der Unternehmensvertreter an, dass gemischte Projektteams produktiver seien als rein interne Teams. Die Gründe hierfür seien, so die Studie, der Faktor „frischer Wind“ durch innovatives Denken und unvoreingenommenes Herangehen der Freelancer sowie der bereits genannte Wissenstransfer.

Ziel des Forschungsprojektes, für das sowohl Freelancer als auch Entscheidungsträger und Projektverantwortliche auf Unternehmensseite befragt wurden, ist es, anwendungsorientierte Konzepte und Handlungsempfehlungen für den erfolgreichen Einsatz von Freelancern zu entwickeln.

Die Studie "IT-Freelancer als Phänomen einer Arbeitswelt im Wandel – Einsatz im Unternehmen, Führung im Team und Wissensmanagement" können Sie hier kostenfrei downloaden.

(Quelle: Universität der Bundeswehr München)

2012
16
Jan

Die IT-Branche bietet heute viele Möglichkeiten, sich beruflich zu entfalten – sowohl im Rahmen einer Beschäftigung wie auch als Freelancer. Speziell das Internet hat diesem Trend erheblichen Auftrieb verliehen. Wer sich im IT-Bereich für die Selbständigkeit entscheidet, steht allerdings nicht nur vor der beruflichen Herausforderung, sich gegen die Konkurrenz durchsetzen zu müssen, auch der Vorsorgeaspekt gewinnt an Bedeutung.

Vorsorge für IT-Freelancer
Dabei muss zwischen verschiedenen Bereichen unterschieden werden. Auf der einen Seite steht hier der allgemeine, alltägliche Vorsorgeaspekt, dessen wesentliche Instrumentarien die Kranken- oder Gewerbeversicherung sind. Darüber hinaus sollte man als Freelancer aber immer auch ein Stück weiter denken und abstrakte Risiken im Auge behalten.
Die Altersvorsorge ist diesbezüglich bei den meisten Freiberuflern/Selbständigen präsent. Was passiert aber in der Zeit zwischen Berufseinstieg und Altersrente, wenn plötzlich – egal, aus welchem Grund – die eigene Arbeitskraft ausfällt? Leider unterschätzen nicht nur Beschäftigte dieses Risiko, auch IT-Freelancer vernachlässigen das Risiko der eigenen Arbeitsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit: Randerscheinung oder Alltagsphänomen
Dabei ist die Berufsunfähigkeit heute schon lange keine Randerscheinung im Arbeitsleben mehr, welche nur Einzelfälle betrifft. Im Gegenteil: Betracht man die Statistiken, kann jeder vierte Erwerbstätige bis zur Rente berufsunfähig werden. Und es sind schon längst nicht mehr klassische Berufe aus Baubranche oder Handwerker, die betroffen sind.
In den vergangenen Jahren haben sich auch die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit verändert. Unfälle werden in den Statistiken nur noch rund zehn Prozent der Arbeitsunfähigkeit zugeordnet. Überdurchschnittlich oft sind dagegen psychische Leiden, Krebs sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden vertreten. Alles Diagnosebilder, die auch für IT-Freelancer zum Risiko Berufsunfähigkeit führen.

BU-Versicherung: Das private Instrument zur Vorsorge
Was bleibt, ist die Frage nach Sicherheit. Verbraucherexperten und Versicherungsfachleute sind sich in diesem Zusammenhang einig, dass nur die private Vorsorge für ein ausreichend dicht geknüpftes Sicherheitsnetz in Frage kommt. Denn seit vor einigen Jahren die Berufsunfähigkeit aus dem Kontext der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wurde, ist die staatliche Unterstützung nicht mehr ausreichen.

Darüber hinaus ist das Potenzial der Rücklagen in den seltensten Fällen ausreichend, um einen über Jahre andauernden Ausfall der Arbeitskraft zu bewältigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit gerade für IT-Freelancer eine der wenigen Möglichkeiten, um den Folgen der Arbeitsunfähigkeit wirksam entgegenzutreten.

Ein Gastbeitrag von:

Rene Petzold

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2011
23
Feb

Der Fachkräftemangel und die damit einhergehende Flexibilisierung der Arbeitswelt bleiben wichtige Themen in Bezug auf die Veränderung unserer heutigen Arbeitswelt. Besonders der Einsatz von Freiberuflern spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn diese ermöglichen es Unternehmen, gezielt flexibel zu reagieren und zugleich thematische Lücken auf hohem Niveau zu schließen.

Wie verbreitet flexible Arbeitsformen tatsächlich sind, zeigt eine Studie des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE) der Hochschule Ludwigshafen zusammen mit dem Personaldienstleister Hays: 86% der befragten Unternehmen und Organisationen setzen Freiberufler ein.

Vor allem Projektarbeit sowie die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Experten sind mittlerweile stark verbreitet - hierbei scheinen gerade die IT-Abteilungen die Vorreiterrolle einzunehmen. In der IT findet das Prinzip Projektarbeit schon seit längerer Zeit Anwendung - die anderen Fachbereiche scheinen aber die Vorteile der erhöhten Flexibilität und Agilität auch für sich erkannt zu haben.

Outsourcing hingegen -  hin zu Shared-Service-Centern oder Tochterfirmen - sei vor allem im Kerngeschäft deutlich weniger verbreitet.

Trotz der weiten Verbreitung von flexiblen Arbeitsmodellen sei der Transformationsprozess noch nicht abgeschlossen und nun gelte es die vorhandenen Flexibilisierungsmaßnahmen weiter auszubauen und zu optimieren.

Angelehnt an einen Artikel der Computerworld.ch

2010
06
Dez

Nikolaus-Special: Das IT Freelancer Magazin stellt für unsere Premium-Mitglieder heute ein Jahres-Abo zur Verfügung.

Wer auch 2011 das Blättern in einem Magazin nicht missen möchte und über Themen aus der Welt der IT Freelancer informiert bleiben will, sollte an der Verlosung für ein Jahres-Abo im Wert von 60 EUR teilnehmen. Eine E-Mail an feedback@projektwerk.de genügt.

Was  der projektwerk Kalender sonst noch an tollen Geschenken zu bieten hat? Einfach mal hier im Blog stöbern!

2010
24
Nov

Dr. Benno Grunewald spricht über die Einstufung als Scheinselbstständige und darüber, wie Freiberufler diese vermeiden können.

Immer häufiger verlangen Unternehmen von Freiberuflern die Unterzeichnung von Statusfeststellungsanträgen. Kann das Freiberufler vor einer drohenden Einstufung als Scheinselbständige schützen?

Die freiwillige Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens halte ich grundsätzlich für falsch. Dem einzig positiven Aspekt, damit Sicherheit über das Mitarbeiterverhältnis zu erlangen, stehen eine Vielzahl möglicher negativer Folgen gegenüber: So ist die Verfahrensdauer ist häufig sehr lang. In einigen von mir geführten Verfahren ist das betroffene Projekt längst abgeschlossen, ohne dass eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) vorliegt. Kommt es zum Verfahren vor dem Sozialgericht, dauert es nochmal länger. So lagen in einem Fall zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Sozialgerichts 4 Jahre! Unternehmen erhoffen sich fälschlicherweise von Statusfeststellungsanträgen einen „Persilschein“. Diesen werden sie aber in 99 Prozent der Fälle nicht bekommen. In fast allen Projekten, zu denen ein Statusfeststellungsantrag eingereicht wird, nimmt die DRB ein scheinselbständiges Arbeitsverhältnis an. Für ein Statusfeststellungsverfahren bleibt somit kaum ein gutes Argument.

Wie können Unternehmen und Freiberufler den Status einer scheinselbständigen Beschäftigung vermeiden?
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2010
18
Nov

Wird man als IT-Freiberufler in einem Unternehmen eingesetzt, ist die Rechtslage in vielen Fällen nicht so einfach, wie es vielleicht zu vermuten bzw. zu hoffen ist: Projekt veröffentlichen, den passenden Freelancer finden und mit der Umsetzung beginnen (das ist natürlich eine sehr verkürzte Darstellung des Ablaufs).

Um mögliche Unklarheiten bezüglich des Mitarbeiterverhältnisses von vornherein aus dem Weg zu räumen, verlangen Unternehmen immer häufiger von einem IT-Freiberufler, so genannte Statusfeststellungsanträge zu unterschreiben. Diese dienen dem alleinigen Zweck, Sicherheit über das Arbeitsverhältnis zu schaffen. Das klingt soweit ja erstmal ganz sinnvoll. Allerdings hat auch diese Medaille eine Kehrseite und auf dieser stehen beispielsweise lange Verfahrensdauern. D.h., wenn der IT-Freiberufler den Statusfeststellungsantrag sorgfältig geprüft (denn häufig stehen hier noch veralterte Formulierungen drin) und unterzeichnet hat, wird dieser an den Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) geleitet, um hier geprüft zu werden. Da es bis zur Entscheidungsfindung bezüglich des Statuses des Freiberuflers bis zu Jahren dauern kann, sind Projekte häufig beendet ohne, dass es (offizielle) Klärung erfolgt ist, ob der Freelancer auch tatsächlich als Selbstständiger tätig war. Denn tatsächlich besteht keinerlei Sicherheit, dass durch den Statusfeststellungsantrag klar vereinbart ist, dass der Freiberufler kein (fest angestellter) Mitarbeiter des Unternehmens ist. Ganz im Gegenteil: In fast allen Fällen vermutet der DRB eine Scheinselbstständigkeit.

Welche Möglichkeiten aber auch Risiken es bei einem solchen Verfahren gibt, berichtet Dr. Benno Grunwald, Rechtsanwalt und BVSI-Vorstand. Lesen Sie jetzt das ganze Interview hier.

Kommt Ihnen das bekannt vor? Und haben Sie vielleicht schon selbst diese Erfahrung machen müssen? Dann sind wir gespannt auf Ihren Bericht!

2010
26
Okt

Welche freie Tätigkeit als freier Beruf anerkannt wurde, darüber herrschte lange Uneinigkeit. Nun wurden neue Urteile durch den Bundesfinanzhof (BFH) gefällt, die z.B. auch Systemadministratoren oder freie IT-Projektleiter, die keine klassischen Studiengänge nachweisen konnten, aber als Autodidakten erfolgreich waren, den Status der Freiberuflichkeit zugestehen.

Das hat den Vorteil, dass keine Gewerbesteuer bezahlt werden muss. Aber Vorsicht ist geboten, wenn es um die Einkommenssteuer geht, die entrichtet werden muss und empfindliche Nachzahlungsforderungen auslösen kann.

Der Bundesfinanzhof hatte Urteile zu fällen, in denen es um die steuerliche Einordnung von selbständigen IT-Spezialisten ging.

So stellte der BFH fest, dass ein staatlich geprüfter Betriebswirt-EDV auch die Aufgaben eines Diplom-Informatikers für diverse Firmen ausgeführt hatte. Dieser hatte autodidaktisch die Wartung und Einrichtung von Systemsoftware für diese Firmen übernommen und damit einen ingenieurähnlichen und somit freien Beruf ausgeübt.
BFH, Az: VIII R 63/06

Für mehrere Unternehmen war auch ein Diplom-Ingenieur für technische Informatik als selbständiger Systemadministrator zuständig und benutzte für seine Arbeit eigens erstellte Dienstprogramme. Der BFH ging davon aus, dass er klassische Ingenieursleistung anböte und stufte ihn somit als Freiberufler ein.

Wenn Sie sich in den Präzedenzurteilen wieder erkennen, dann teilen Sie am besten Ihrem Finanzamt schnellstmöglich mit (in Form von Auflistungen der ausgeübten Tätigkeiten bis hin zu Belegen/Rechnungen), dass Sie als Freiberufler eingestuft werden möchten. Sollte das Finanzamt Ihrer Darlegung nachgehen, so ändern sich alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide und die Gewerbesteuerbescheide werden aufgehoben.

(Quelle: http://www.gruenderlexikon.de)

2010
12
Okt

Oktober 2010. Gründercoaching Deutschland und aktuelle BFH-Urteile eröffnen Informatikern neue Chancen – Beitrag von Peter Brenner

Der Start in die Selbständigkeit ist für Informatiker ein mutiger Schritt, der durch neue Aspekte erleichtert wird, weiß Peter Brenner, Existenzgründungsberater, Coach und Sachverständiger im Bereich der Informatik. Eine erfolgversprechende Existenzgründung könnte nach folgendem Szenario verlaufen:

1. Schritt: Ausgangsposition
Bedingt durch Studienabschluss, Arbeitslosigkeit, Outsourcing oder auch als freiwilligen Schritt in die Selbständigkeit wird eine erste Geschäftsidee entwickelt.
Fragen: Was sind meine Kernkompetenzen und wie stelle ich sie dar? Gibt es potentielle Klienten dafür? Wie mache ich auf mich aufmerksam? Verfüge ich über genügend Kontakte? Bin ich bereit Marketing und Akquisition vorzunehmen?

2. Schritt: Persönliche Rahmenbedingungen ermitteln
Wichtig für die Umsetzung einer Geschäftsidee ist deren Bewertung, die Feststellung der eigenen fachlichen
Eignung und die Selbsteinschätzung des Gründers.

Hier einige Anregungen:
Klärungsbedarf: Ist die Dienstleistung neu auf dem Markt oder mit einem besonderen Service verbunden? Ist die Leistung preislich richtig eingeordnet? Reicht die Qualität der Dienstleistung aus? Wurde die Zielgruppe sorgfältig ermittelt? Kann die Dienstleistung nur schwer von anderen angeboten werden? Wird die Dienstleistung vom persönlichen Können und Engagement bestimmt? Verfügen Sie über eine Berufsausbildung, die zu Ihrer Geschäftsidee passt oder haben Sie entsprechende Erfahrungen? Waren Sie dabei auch eigenständig und verantwortlich tätig? Sind Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand? Konnten Sie sich regelmäßig weiterbilden? Beurteilen Sie Ihre Fähigkeiten als überdurchschnittlich gut? Sind Sie körperlich und geistig stark belastbar? Sind Sie in der Lage, sich für ein Thema hundertprozentig zu engagieren? Können Sie sich selbst Ziele setzen und diese konsequent verfolgen? Kennt Ihre Familie Ihre Planungen zur Existenzgründung? Steht Ihr Partner dem Vorhaben positiv gegenüber? Können Ihnen andere bei den fachlichen oder kaufmännischen Aufgaben helfen? Verfügen Sie mindestens über grundlegendes kaufmännisches Wissen? Verfügen Sie über Erfahrung im Umgang mit Menschen? Macht Ihnen dieser Umgang Spaß?

3. Schritt: Business-Plan erstellen
Ein solcher Plan gibt dem Gründungsvorhaben ein Fundament. Gleichzeitig ergeben sich bei der Erarbeitung Fragen, die es zu beantworten gilt und es kommt zu notwendigen Festlegungen. Fürs Erste genügt eine Einnahmen-/ Ausgabenrechnung, um die Wirtschaftlichkeit der geplanten Unternehmung zu ermitteln. Inhalte: Geplanter Jahresumsatz (Welchen Stunden- / Tagessatz kalkuliere ich bei wie viel Beratungstagen im Jahr?) Wie hoch sind meine Personal- und Geschäftsraumkosten? Wie viel setze ich für Reisekosten, Telekommunikation, Steuerberater, Abschreibungen, Marketing und Akquisition, Versicherungen, Fortbildung an? Welche Umsatzrentabilität ergibt sich daraus?

4. Schritt: Fördermittel ausloten read-more

2010
22
Sep

Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald. Bremen September 2010

Vorbemerkung

Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Hierbei geht es um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) versucht hier seit langem - mit teilweise abstrusen Argumenten - aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Damit ist die DRB nunmehr in einem von mir geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert.

Der Fall

Sachverhalt
Der Freiberufler war Anfang 2006 als freier Mitarbeiter über eine Unternehmensberatung für einen Endkunden im Bereich Konfigurations- und Releasemanagement tätig. Er hatte auf Wunsch des Auftraggebers gleich zu Beginn seiner Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRB beantragt. In diesem Zusammenhang gab der Freiberufler korrekt an, dass er für mehrere Auftraggeber tätig sei, aber mindestens 5/6 seiner Einkünfte aus der Tätigkeit für den aktuellen Auftraggeber beziehe und keine Arbeitnehmer beschäftige. Er wies weiter darauf hin, dass er nicht am Betriebssitz des Auftraggebers arbeite und keine regelmäßigen Arbeits- und Anwesenheitszeiten einzuhalten habe. Ihm würden keine Weisungen hinsichtlich der Art und der Ausführung seiner Tätigkeit erteilt und der Auftraggeber könne sein Einsatzgebiet nicht ohne seine Zustimmung ändern. Die
Einstellung von Hilfskräften sei nicht von der Zustimmung des Auftraggebers abhängig. Seine unternehmerische Tätigkeit beschrieb er dahingehend, dass er ein selbständige Akquisition von Kunden betreibe, eine eigene Webseite unterhalte, eine eigene Entwicklungsumgebung aufgebaut habe, eigenes Kapital einsetze und eigene Fortbildungsmaßnahmen betreibe. Als Anlage zum Statusfeststellungsantrag war der zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber geschlossene Dienstleistungsvertrag beigefügt. Dieser sah u.a. vor, dass der Freiberufler zwar eigene Mitarbeiter einsetzen darf, dies jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bedarf und dass diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf. Außerdem heißt es in dem Vertrag, dass die Leistungserbringung durch den Freiberufler in enger und ständiger Abstimmung mit den Projektleitern des Auftraggebers und dem restlichen Projektteam erfolge, der Freiberufler dabei jedoch nicht in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden würde und der Auftraggeber gegenüber dem Freiberufler bzw. dessen Mitarbeitern keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Weisungsrechte hätten. Der genaue Zeiteinsatz des Freiberuflers werde jeweils rechtzeitig im Voraus mit der Projektleitung abgestimmt. Der Freiberufler bemüht sich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, jedoch sei kein Erfolg im Sinne eines Werkvertrages geschuldet; Vertragsbeginn war der 01.01.2006, als Vertragsende war der 01.06.2006 vorgesehen.

Rechtsauffassung der DRB im Bescheid … read-more

2010
21
Sep

München, 8.6.2010 - Der „IT Freelancer des Jahres 2010“ wird gesucht. Dazu veranstaltet das IT Freelancer Magazin einen Wettbewerb mit Unterstützung der Gesellschaft für Informatik (GI). Es wird nur Gewinner geben, versichern die Veranstalter. Jeder Teilnehmer kann aus den Erfahrungen der freiberuflichen Kollegen im Wettbewerb lernen. Zudem rücken die Gewinner in den Fokus interessanter Auftraggeber.

IT-Freiberufler und ihre Bedeutung sind mit der Informationstechnik als Schlüsselindustrie längst etabliert. Mittlerweile gibt es in Deutschland weit über 50.000 externe IT-Spezialisten. Ihr Umsatz beträgt jährlich rund fünf Milliarden Euro. Ob für Banken, Versicherungen oder öffentliche Verwaltung - ohne sie würden viele IT-Projekte nicht gestemmt. Dennoch gehört der freiberufliche IT-Experte zu den eher unbekannten Wesen in der modernen Wirtschaft. Zwar ist die Spanne dessen, was er an Know-how anbietet, enorm. Das persönliche Marketing hinkt jedoch hinterher.

Daher will diese Aktion Bewusstsein für ganzheitliche, persönliche Bestleistungen schaffen und stärken. Zugleich wird der IT-Freiberufler als wichtiger Wirtschaftsfaktor herausgehoben. Gefragt beim Wettbewerb sind: marktfähige Qualifikation, aussagekräftige Präsentation, Referenzen von Kunden und Stärken der Persönlichkeit. Welche Unterlagen die Teilnehmer dafür auswählen, liegt bei diesen selbst. Sie schicken die Unterlagen per E-Mail an itfreelancer2010@it-free.info oder per Post an den Verlag. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2010.

Branchenkenner bilden die Jury. Dr. Gisela Bolbrügge, Geschäftsführerin der PerfectMatch GmbH, Dr. Christiane Strasse, Geschäftsführerin der projektwerk GmbH, Frank Schabel, Leiter Marketing/Corporate Communications Hays AG, Hans-Martin Mensch, Leiter DATOS IT Competence GmbH, Thomas Matzner, freiberuflicher Diplom-Informatiker in München, Manuela Reiss, IT Freelancer des Jahres 2009. Vorsitzender der Jury ist Wolf-Dietrich Lorenz, Chefredakteur des IT Freelancer Magazins. Sie prüfen die Unterlagen, interviewen die Kandidaten und küren die drei Besten. Das Endergebnis wird im Frühjahr 2011 bekannt gegeben. Die Gewinner erhalten wertvolle Preise und werden im IT Freelancer Magazin der Branche vorgestellt.

Einsendeschluss: 15. Oktober 2010
Unterlagen an: itfreelancer2010@it-free.info
Ausführliche Informationen zum Wettbewerb erhalten Interessierte auf www.it-free.info.
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IT Freelancer Magazin – Aufträge, Recht, Know-how
Die Fachzeitschrift für Selbständige und Existenzgründer in der Computerbranche
Trochos GmbH Am Hirthaus 3 82239 Alling E-Mail: verlag@it-free.info
Internet: www.it-free.info
Geschäftsführer Ulrich Bode

 

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