Für jeden Freiberufler ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der Versicherungen, die im Grunde genommen als verpflichtend anzusehen sind. Natürlich schreibt der Gesetzgeber den Abschluss dieser Versicherung nicht vor, doch ähnlich wie die Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Freiberufler nahezu unverzichtbar.
Für jeden, der nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, reicht der gesetzliche Schutz nicht mehr aus, zumal es sich hier nicht um eine Versicherung gegen die Unfähigkeit, den zuletzt nachgegangenen Beruf auszuüben, handelt, sondern um eine Erwerbsminderungsrente.
Das bedeutet, wenn die Rentenkasse nachweisen kann, dass der Betreffende noch in der Lage ist, einen Beruf auszuüben, wenn auch nicht mehr den, der zuletzt ausgeübt wurde, so wird keine Zahlung vorgenommen. Der freiberufliche Journalist kann zwar keine Recherchen mehr tätigen, aber er kann vielleicht noch die Ablage in einem Büro sortieren oder den Telefondienst übernehmen. Soziale Stellung oder Einkommen spielen dabei keine Rolle, der Job muss lediglich zumutbar sein. Die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente sind zudem nach möglichen Arbeitszeiten gestaffelt. Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten gehen kann, bekommt gar nichts, zwischen drei und sechs Stunden findet die Staffelung statt. Anspruch auf die volle Rente hat nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten gehen kann. Außerdem muss die Anwartzeit von drei Jahren, in denen die vollen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt wurden, erreicht sein, die zudem in den letzten fünf Jahren vor dem Versicherungsfall gelegen haben müssen.
Diese Bedingungen kann kaum ein Freiberufler erfüllen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unabdingbar. Sie geht in Leistung, wenn der Versicherte mehr als sechs Monate wegen derselben Erkrankungen arbeitsunfähig geschrieben wird. Der Arzt muss bescheinigen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen wird, dann wird die vereinbarte Rente ausgezahlt. Kann der Versicherte aber genesen, so wird die Zahlung eingestellt, wenn er seinem Beruf wieder nachgehen kann.
Wichtig ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, denn nur so halten sich auch die Beiträge im Rahmen, die im Jahr fällig werden. Ältere Menschen zahlen ungleich höhere Beiträge, ab 40 und dann noch einmal ab 50 steigen die Prämien rasant an. Auch eventuell vorhandene Vorerkrankungen oder riskante Hobbys können den Beitrag steigen lassen oder zu einer Verweigerung der Aufnahme seitens des Versicherers führen.
Gastbeitrag von:
Erfolg-als-Freiberufler.de


