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2009
07
Dez

Social-Network und das liebe Recht

Beitrag von Meike / Kategorie: Social Media

Der Social-Media-Bereich ist kein rechtsfreier Raum. Diese Aussage ist nicht neu und dennoch sind Social-Network-Seiten häufig mit einer Skepsis belegt, die ihresgleichen sucht. Kompromittierende Fotos und Beiträge auf diversen Portalen können zum Teil gravierende Folgen für User haben. Auch suchen Arbeitsgeber immer häufiger im Netz nach personenbezogenen Angaben ihrer potentiellen Mitarbeiter.

Da ist man schlau beraten, wenn man sich die Einstellungstexte der Portale genaustens durchliest und für sich entscheidet, wer die Fotos, Beiträge und dergleichen sehen darf.

Inzwischen sehen auch immer mehr namenhafte Unternehmen die Vorteile des Social-Webs und die darin liegenden Möglichkeiten, etwas mehr Persönlichkeit und einen Aktualitätsbezug zu zeigen.

Rechtlich gesehen bringt dies zahlreiche Fragen mit sich. Muss man als Unternehmen ein Impressum angeben oder nicht? Wie verhält es sich mit Mitarbeitern, die privat z.B. twittern und andererseits im selben Account geschäftlich Angebote offerieren?

Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Die bisherige Rechtsprechung hat diese Thematik noch nicht definitiv geklärt. Bis dahin empfiehlt es sich zumindest zu einem Impressum zu verlinken. Besser noch wäre eine eigene Website für ein twitter-Impressum anzulegen.
Genauere Informationen bietet hierzu § 5 des Telemediengesetzes.

Ein weiteres Rechtsthema ist die mögliche Rechtschutzverletzung z.B. auf twitter. Ob man es glaubt oder nicht, aber 140 Zeichen bieten sehr wohl die Möglichkeit durch Knappheit der Wortwahl falsche Behauptungen aufzustellen.
Hier sollte man ganz besonders vorsichtig sein und überlegen, ob man z.B. Alleinstellungsbehauptungen auch rechtfertigen, bzw. beweisen kann.

Werbung auf diversen social-network-Plattformen ist bis jetzt ein zulässiges Mittel, um die Marketingkanäle voll auszuschöpfen. So muss ein "Follower" auf Twitter damit rechnen, dass ihm kommerzielle "Tweets" zugesendet werden, indem man "Twitterern" folgt, denn es ist seine eigene Entscheidung dieses zu tun oder jemanden als "Follower" zu bestätigen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist vielleicht zu wissen, dass die Einstellung von Links auf social-network-Seiten einen zulässigen Bestandteil der Kommunikation darstellt und in diesem Sinne die Haftung bei dem Link-Setzenden liegt, wenn rechtswidrige Inhalte vorliegen sollten.

Da sich die Möglichkeiten im Web immer schneller entwickelen und die Rechtslage diesbezüglich Schwierigkeiten aufweist, bleiben einige Rechtsfragen offen bzw. können zur Zeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Dies bringt Risiken und Unsicherheiten mit sich, denen sich Unternehmen und Selbständige bewusst sein sollten.

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1 Antwort zu "Social-Network und das liebe Recht"

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