Angaben über eine Berufshaftpflichtversicherung müssen Freiberufler ihren Projektpartnern jetzt vor Abschluss eines Vertrages geben. Halten sie sich nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben, drohen hohe Bußgelder, die bei 1.000€ anfangen.
Computerwoche macht auf die neuen Änderungen für Freiberufler durch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) aufmerksam. Diese ist am 17. Mai 2010 in Kraft getreten, d.h. es ist höchste Zeit für Freiberufler sich damit auseinanderzusetzen. Aufgrund einer europäischen Richtlinie wurde die DL-InfoV umgesetzt. Ziel ist es, mehr Transparenz bei Dienstleistungen zu schaffen.
Hier eine Auswahl der Hinweise, die Sie, als Freiberufler, künftig nicht mehr vergessen dürfen:
• Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten
• Niederlassung (wenn vorhanden)
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls er eine solche besitzt)
• AGB (wenn vorhanden)
• falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht: Name und Anschrift des Versicherers, Name des       Versicherungsnehmers, räumlicher Geltungsbereich
Weitere Pflichtangaben finden sie auf computerwoche.de.
Diese Informationen müssen Dienstleister ihren Auftraggebern ungefragt vor einem Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage des Kunden müssen weitere Informationen mitgeteilt werden.
Veröffentlichung im Impressum auf der Website
Alterntiv haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen auch im Impressum Ihres Web-Auftrittes zu veröffentlichen. In kürzerer Form, mussten Sie dieses auch schon vorher tun (mit Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registereintragungen). Hinzu gekommen ist nur der Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung.
Unser Partner KuV24.de bietet mit seiner IT-Haftpflicht-Card eine unkomplizierte und transparente Möglichkeit, dieser Informationspflicht nachzukommen. Informieren Sie sich einfach über alle Vorteil der IT-Haftpflicht-Card von KuV24.












