Besonders Freiberufler leben von ihren Ideen und Einfällen. Blöd nur, dass diese urheberrechtlich schwer zu schützen sind.
Das Urheberrecht schützt nicht die Idee selber, sondern die darauf basierenden Werke, wie Bücher oder Programme (vgl. § 2 Abs. 1 UhrG). Auch das Patentgesetz beschränkt sich auf (technische) Erfindungen, die gewerblich zu nutzen sind (vgl. § 1 Abs. 1 PatG).
Viele Freiberufler haben oftmals keine andere Wahl: Sie müssen Ihre Ideen preisgeben, um mit Kunden überhaupt ins Geschäft zu kommen.
Daher können die folgenden Regeln für Sie hilfreich sein:
• Wählen Sie nur vertrauensvolle Gesprächspartner aus (bspw. mit Hilfe von Referenzen).
• Bringen Sie gegebenenfalls eine Verschwiegenheitsklausel an (d.h. der Gesprächspartner wird in die Pflicht genommen Stillschweigen über das Vorhaben zu wahren).
• Legen Sie nicht alle Details der Idee offen, sondern umreißen Sie diese vorerst grob.
• Halten Sie den Kreis der Mitwisser begrenzt.
• Versuchen Sie Ihre Idee ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln.
• Lassen Sie sich von Nachahmungen nicht entmutigen.
Über weitere Tipps und Ideen zu diesem Thema freuen wir und alle anderen Leser sich gleichermaßen!














2 Antworten zu "Ideenschutz für Freiberufler"
Peter
4. Februar 2010 - 10:10
Es ist sinnvoll, neue Ideen als vertrauliche Geschäftsvorlage zu kennzeichnen. Diese werden durch das Wettbewerbsrecht geschützt. Wer zusätzlich einen anerkannten Prioritätsnachweis hat, z.B. durch notarielle Hinterlegung, kann seine Position auch meist gut beweisen. In Gesprächen mit (potentiellen) Kunden, Partnern, etc. deuten Vertraulichkeit und notarielle Priorität auf Seriösität hin, ohne dass das Gesprächsklima mit juristischen Drohgebärden “vergiftet” wird. 100%iger Schutz ist allerdings nicht möglich, deshalb sind die letzten beiden Punkte der Liste in meinen Augen ganz wichtig.
Caroline Abel
4. Februar 2010 - 16:15
Hallo Peter,
Vielen Dank für den zusätzlichen Input!
Viele Grüße aus Hamburg