Anders als bisher verlautbart, wurde gestern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt, dass die Kürzung des Gründungszuschusses nicht zum 01.04.2012 in Kraft tritt, sondern noch in diesem Jahr am 01.11.2011.
Der vorgezogene Termin zieht entscheidende Veränderungen für alle Gründungswilligen nach sich. So muss jemand, der nach dem 01.02.2011 arbeitslos geworden ist, jetzt vor dem 01.11.2011 gründen, um die Förderung in der bisherigen Form in Anspruch zu nehmen - das ALG 1 kann dann allerdings nicht mehr neun Monate in Anspruch genommen werden.
Den Gesetzesentwurf (Regelungsteil) finden Sie unter
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/gz_reform_2011/GE_InstR_Regelungsteil.pdf













2 Antworten zu "Gründungszuschuss – Kürzung noch in diesem Jahr"
Leistungen für Arbeitslose werden gekürzt » News und Tipps für Verbraucher
27. Mai 2011 - 06:50
[...] http://www.dir-info.de/nachrichten/beruf-bildung/grundungszuschuss-in-der-diskussion-20111413. Die bereits ab 1.11.2011 Â vorgesehenen Kürzungen machen eine Existenzgründung unattraktiv und der höhere Bürokratie-Aufwand durch zusätzliche [...]
Rainer Meyer
30. Mai 2011 - 10:13
Vielen Dank für den nützlichen und sehr hilfreichen Artikel, den ich auch gut für einen Blogbeitrag nutzen konnte:
http://www.dir-info.de/nachrichten/beruf-bildung/leistungen-fur-arbeitslose-werden-gekurzt-20111464
Es wäre zu begrüßen, wenn insb. beim Existenzgründungszuschuss eine bessere Förderung gesichert bliebe.