Rechtsverletzungen können gerade im IT-Bereich in unterschiedlichster Ausprägung vorkommen. Insbesondere Urheberrechtsverletzungen sind oft mit teuren Abmahnungen und weiteren Schadenersatzforderungen verbunden. Beispielsweise die Verwendung fremder Bild- und Tonelemente bei der Gestaltung von Internetseiten kann schnell Urheberrechtsverletzungen verursachen und hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Nicht nur Freiberufler sollten da aufpassen.
Der Schadenfall
Ein Web-Designer erhielt einen Projektauftrag aus der Modebranche. Seine Aufgabe war es, für eine geplante Modenschau einen Lifestream (Übertragung komprimierter Video- und Audiodateien über das Internet) in die Homepage des Auftraggebers einzubinden. Zusätzlich sollte er die passende Musik für die Show und den Lifestream suchen. Für den Auftraggeber wurde der Lifestream anschließend mittels DVDs weltweit an seine Filialen ausgeliefert, wo der Lifestream monatelang täglich auf deren TV-Geräten gezeigt wurde.
Um Urheberrechte nicht zu verletzen, meldete der IT-Dienstleister die kommerziell verwendeten Musiktitel bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) an. Zwar bestätigte die GEMA den Erhalt der Mitteilung, jedoch wies die Gesellschaft den Web-Designer explizit darauf hin, dass die Prüfung zur berechtigten Vervielfältigung und Verbreitung in seinem Fall noch einige Zeit dauern würde. Da der Abgabetermin seines Projektauftrages unmittelbar bevorstand und die Fertigstellung seines Auftrages fristgerecht erfolgen musste, kümmerte sich der IT-Dienstleister aus Zeitgründen nicht mehr um das Schreiben der GEMA.
Erstaunt nahm er einige Zeit später das Schreiben eines Musikverlages zur Kenntnis. Der Musikverlag forderte den IT-Experten auf, auf einem Fragebogen nähere Auskünfte (Art der Verwendung, Länge der verwendeten Musikpassagen, etc.) zu geben. Der Web-Designer erklärte dem Musikverlag, dass er schon alles mit der GEMA geregelt hätte. Leider war er sich nicht darüber im Klaren, dass sich die Musikverlage als eigentliche Rechteinhaber zusätzlich zur Abwicklung über die GEMA auch direkt an die Benutzer wenden können. Die GEMA hatte zwar im Antwortschreiben an den IT-Dienstleister auf diesen Sachverhalt hingewiesen, jedoch war sich der Web-Designer möglicher Konsequenzen nicht bewusst.
Die Schadenersatzansprüche des Musikverlages betrugen allein für eines der Lieder 27.890 € zuzüglich einer Vertragsstrafe von 15.000 € bei weiteren Zuwiderhandlungen der nicht genehmigten Musikveröffentlichung. Der hohe Schadenersatzanspruch kam dadurch zustande, da es sich bei diesem Lied um den bekannten Rock-Klassiker "Riders on the Storm" von The Doors handelte.
Die Schadenregulierung
Die IT-Haftpflichtversicherung übernahm sofort die Schadenabwicklung und konnte mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei die Forderungen über die Lizenzgebühren erheblich reduzieren. Trotzdem wurde insgesamt eine Entschädigungsleistung für alle fünf nicht genehmigten Musiktitel in Höhe von 59.000 € bezahlt.
Fazit
Werden Urheberrechte verletzt, so kann eine Schadenregulierung nur über eine IT-Haftpflichtversicherung erfolgen, die auch reine Vermögensschäden mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme abdeckt.
Hier sind die Versicherungsbedingungen besonders in Bezug auf die Mitversicherung von Rechtsverletzungen zu prüfen. Der Versicherungsumfang variiert je nach Anbieter ganz erheblich. Einschränkungen bei Rechtsverletzungen können durch unterschiedliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen bestehen, z.B. durch:
• die Begrenzung der Versicherungsleistung bei Rechtsverletzungen (z. B. auf € 50.000).
• den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
• die zwingende Voraussetzung einer vorherigen Recherche und Prüfung durch geeignete Fachkräfte für die Übernahme des Versicherungsschutzes.
Praxistipps
Gerade im Bereiche der "Neuen Medien" ist die Gefahr von Urheberrechtsverletzung immer gegeben. Neben einer geeigneten IT-Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, Rat bei spezialisierten Anwaltskanzleien einzuholen. Diese Rechtsexperten für die Bereiche Medien-, Online- und Urheberrechte können schnell, effizient und haftungssicher Recherchen bezüglich möglicher Rechtsverletzungen durchführen und dadurch langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Nachfolgend eine Auswahl von Anwaltskanzleien, die im Bereich Medien-, Online- und Urheberrecht tätig sind:
• Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht (Internet-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht)
• Anwaltskanzlei Dr. Damm & Partner (IT-Recht)
• Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht (Internet-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht)
• Internetrecht-Rostock (Shop-, Internet-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht)
• IT-Recht-Kanzlei
• Anwaltskanzlei Bronhofer LukaÄ Langlotz & Partner (Wettbewerbs-, Marken-, Medien- und Urheberrecht)
• Anwaltskanzlei Oliver Wanke (Computer-, Internet- und Urheberrecht)
• Legerlotz Laschet Rechtsanwälte (IT- und Medienrecht)
• Rechtsanwaltskanzlei Poser (Musik- und Veranstaltungsbranche)
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