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2010
02
Mrz

Arbeitslose Existenzgründer erhalten Zuschuss von 90 Prozent

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Februar 2010. Bisher standen nur vor einer Existenzgründung und in den ersten zwei Jahren nach einer Gründung staatliche Fördergelder zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind erheblich erweitert worden, weiß Peter Brenner, Existenzgründungsberater und Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik. Er empfiehlt  mit Hilfe einer geförderten Beratung nicht nur die Freiberuflichkeit zu erzielen und die Scheinselbständigkeit zu verhindern, sondern durch Ausschöpfung der Gestaltungsspielräume eine optimale strategische Position zu sichern.

Welche neuen Fördermöglichkeiten gibt es?

Zukünftig führt die KfW die Förderung von Existenzgründern mit Mitteln des  Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Sie erteilt Zuschüsse von 50% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR. Die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit heraus ermöglicht sogar die Übernahme von 90 % des Beraterhonorars. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so dass ein Eigenanteil von etwa 6 % übrigbleibt.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten diese besondere Förderung  im ersten Jahr nach der Gründung, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhielten:

•    einen Gründungszuschuss im ersten Jahr nach der Gründung (§57 Sozialgesetzbuch – SGB III),
•    Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II),
•    Einstiegsgeld (§ 16b SGB II bzw. 29 SGB II in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung),
•    Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II)
•    sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung).

Die Förderung von bereits bestehenden Unternehmen ist jetzt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ohne zeitliche Begrenzung ab dem ersten Jahr nach der Gründung möglich. Der Zuschuss beträgt weiterhin 50%, höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Dies gilt es zu nutzen.

Bei einer Existenzgründung und in den folgenden Geschäftsjahren sind wichtige Entscheidungen von einem als Freiberufler tätigen Informatiker zu treffen. Allerdings neigen die meisten Selbständigen dazu, die erforder¬lichen Maßnahmen nicht oder mit einem aus vielen Quellen zusammengetragenen Halbwissen durchzuführen. Die Auswirkungen dieser fahrlässigen Verhaltensweise zeigen sich dann spätestens bei einer Prüfung durch das Finanzamt bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund: steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung, zu zahlende IHK- und Berufsgenossenschaftsbeiträge, höhere Steuerberatungskosten, sowie gesteigerten Zeitaufwand durch doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht.

Benötigt ein beratender Informatiker ein Gründercoaching?

Für die staatliche Förderung ist ein Existenzberatungsbericht notwendig. Wenn ein als  Gutachter agierender Coach diesen erstellt, kann er gleichzeitig untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem ist es ihm möglich zu prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Fallen die Prüfungen positiv aus, kann der Jungunternehmer ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen. Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dann der Zukunftsschutz, das heißt  die Sicherung der erzielten Anerkennungen. Auch hier ist der Coach gefordert die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen.

Netzwerke sind für einen Existenzgründer lebensnotwendig!

Häufig wird der Nutzen von Netzwerken unterschätzt oder deren Notwendigkeit erst bei fehlenden Aufträgen erkannt. Dies gilt besonders in Zeiten steigender Existenzgründungen und zurückhaltenden wirtschaftlichen Prognosen.  Berufsverbände ermöglichen die effiziente Umsetzung von Akquisitions- und Marketingstrategien, unterstützen Fortbildung sowie Zertifizierungen und verschaffen dem Existenzgründer, besonders in engen Auftragssituationen, einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern.

Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI).

Bei Rückfragen erreichen Sie ihn unter peterbrenner@t-online.de, Telefon 0172-5470892 oder Fax 02203-695854. Zusätzlich können Sie sich unter www.svkanzlei.de informieren.

Sachverständiger Peter Brenner berät  IT-Freiberufler auf der CeBIT

CeBIT: Peter Brenner führt am 6. März individuelle Beratungsgespräche mit IT-Freiberuflern - zu Fragen der  Existenzgründung, Freiberuflichkeit / Gewerblichkeit, Gestaltung von Verträgen und der Rentenversicherungspflicht.
Das kostenfreie gut 20minütige Beratungsgespräch ist an den Beitritt zum Berufsverband Selbständige in der Informatik www.bvsi.de gekoppelt. Für die Beratung wird um Voranmeldung unter 04124 605087 oder unter office@bvsi.de in der BVSI-Geschäftsstelle gebeten.

Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e. V.
Hallingstraße 10, 25348 Glückstadt
Tel. 04124-60 50 87   Fax 04124-60 50 75
office@bvsi.de
www.bvsi.de

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