Seit 1996 wird der Welttag des Buches und des Urheberrechts in Deutschland gefeiert. Er geht auf einen Beschluss der UNESCO von 1995 zurück. Zahlreiche Stiftungen, Bibliotheken und Buchhändler veranstalten heute Lesungen, Schreibwettbewerbe und Aktionen.
Ein Thema, das die Verlage aktuell besonders beschäftigt ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das Anfang März bestätigt wurde. Gegen den massiven Widerstand von Rechtsexperten und Netzpolitikern verabschiedete der Bundestag dieses Gesetz. Es soll Artikel und Beiträge von Presseverlagen im Netz urheberrechtlich schützen.
Was bringt das neue Leistungsschutzrecht?
In Zukunft können Verlage Lizenzgebühren von Suchmaschinen und ähnlichen Anbietern verlangen, wenn diese Artikel oder auch nur Auszüge von Artikeln weiterverwenden. Das neue Gesetz wird von vielen Seiten kritisiert, weil es nicht für Rechtssicherheit sorgt. Bereits im Vorfeld haben einige Presseverlage erklärt, dass sie von dem Lizenzrecht keinen Gebrauch machen wollen. Denn gerade das Zitieren und Verlinken von Beiträgen in Bloggs oder auf Internetseiten sorgt für eine weitere Verbreitung von Presseerzeugnissen und davon profitieren sowohl Verlage als auch die Nutzer. „Leser profitieren von diesen Möglichkeiten“, schreibt Spiegel-Online, und „Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber!“
Muss Google künftig zahlen?
Durch eine Änderung im Gesetzesentwurf schließt das Leistungsschutzrecht die Lizenzgebühren für die Verwendung von kleinen Textausschnitten aus. Dadurch kann Google weiterhin kurze Auszüge aus Presseerzeugnissen, sogenannte Snippets, verwenden. Google wird also auch in Zukunft nicht zur Kasse gebeten und so hat das Gesetz sein ursprüngliches Ziel verfehlt. Durch die neue Regelung entsteht allerdings eine rechtliche Grauzone, wie von vielen Kritikern bemängelt wird. Zum einen ist im Gesetz nicht geregelt, bis zu welcher Länge ein zitierter Artikel als „kleinster Textausschnitt“ gilt. Zum anderen ist unklar, ob Verlage künftig im großen Stil Prozesse gegen Blogger und andere Anwender im Netz anstrengen werden.
Quelle: Spiegel-Online, unesco.de




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