Gastbeitrag von Jürgen Busch von lektorat.de
Die Frage, ob sich ein Freiberufler eher privat oder gesetzlich versichern soll, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr hängt es von den persönlichen Gegebenheiten ab, welche Variante der Krankenversicherung die bessere Wahl ist. Beides hat Vor- und Nachteile und die Entscheidung will gut überlegt sein, denn in der Regel ist sie bindend auf Lebenszeit.
Die Möglichkeiten, aus der privaten Krankenversicherung wieder auszusteigen, sind gering und nicht von Vornherein als Ausweg zu betrachten. Sie kommen nicht für jeden in Frage und im schlimmsten Fall ist der Freiberufler sein ganzes Leben lang in der privaten Krankenversicherung zahlendes Mitglied, auch wenn ihn die Beiträge immer stärker belasten, je älter er wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung bringt durchaus einige Vorteile mit, auch wenn sie immer wieder gern so dargestellt wird, als wäre das nicht der Fall. Wer zum Beispiel Kinder hat oder bei wem die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der dort vorhandenen Möglichkeit zur Familienversicherung besser beraten. Denn hier können Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch der Ehepartner kostenfrei mit versichert werden und können dennoch die gesamten Leistungen der Kasse in Anspruch nehmen.
Die Leistungen, die die private Krankenversicherung - bei der sich übrigens jeder selbst versichern muss und daher auch eigene Beiträge abführt - sind in dem Basistarif vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Kasse. Je nach Bedarf können weitere Leistungen hinzu gebucht werden, die dann aber die Beiträge erhöhen. Vor der Absicherung in der privaten Kasse steht eine Gesundheitsprüfung an, die ausschlaggebend für den Tarif und die Höhe der Beiträge ist. Lediglich im Basistarif muss jeder versichert werden, hier kann die Versicherung niemanden ablehnen.
Je älter ein Versicherungswilliger ist und je schlechter sein gesundheitlicher Zustand ist, desto höher fallen die Beiträge aus. Dies ist in der gesetzlichen Versicherung nicht der Fall, hier werden die Beiträge abhängig vom Einkommen berechnet. Wer als Freiberufler eher wenig verdient und nicht an den Mindestverdienst heranreicht, kann auf Antrag hin geringere Beiträge zahlen. Dies ist mit der betreffenden Versicherung selbst zu klären.
Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie als Freiberufler private Zusatztarife in Anspruch genommen werden, so dass am Ende eine adäquate Versicherung entsteht und der gesetzlich Versicherte nicht mehr schlechter dasteht, als der privat Abgesicherte.




