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Experten

2012
21
Feb

Beste Chancen für 50+

Beitrag von Maike / Kategorie: Allgemein, Experten

Bewerbung und Jobsuche mit viel Berufserfahrung 

Der demografische Wandel schreitet fort. Gleichzeitig arbeiten immer weniger Menschen bis zur Rente bei einem Arbeitgeber – häufigere Wechsel sind die Folge. In Stelleninseraten liegt die maximale Berufserfahrung, die gefordert wird, bei etwa acht Jahren. Was aber, wenn ein Bewerber 20, 30 Jahre Berufspraxis mitbringt – und noch dazu die 50 überschritten hat? Das Karriereexperten.com-Netzwerk hat seine Mitglieder nach den besten Tipps gefragt.

Monika Garmisch ist 53 Jahre alt. Die Informatikerin hat eine zehnjährige Pause für die Kindererziehung eingelegt. Nun möchte sie wieder voll in den Beruf einsteigen. Sie hat also gleich zwei Schwierigkeiten zu überwinden: Über 50 zu sein und dann auch noch Wiedereinsteigerin. Ihr Coach rät ihr, zunächst bei den beiden früheren Arbeitgebern anzurufen. Die Strategie geht sofort auf. Schon der zuerst angerufene Arbeitgeber erinnert sich sofort und macht Monika ein Angebot. Er finanziert auch eine Weiterbildung, die ihre veralteten Kenntnisse auf den neuesten Stand bringt.

Kontakte als Wettbewerbsvorteil

Das Beispiel zeigt den richtigen Weg für Bewerber mit 50 plus. „Wer auf eine positive, gemeinsame Zusammenarbeit in der Vergangenheit blicken kann, wird bei einer möglichen Stellenbesetzung gerne auf Bewährtes zurückgreifen“, sagt Karriereexpertin Doris Brenner. Die Strategie mit den höchsten Erfolgsaussichten für Bewerber mit 50+ ist und bleibt der Weg über Kontakte und Netzwerke, so die Bestsellerautorin.  Dies gelte selbst dann, wenn der Lebenslauf – wie im Beispiel von Monika Garmisch – Lücken aufweise. Brenner: „Die Mehrzahl der älteren Bewerber ist sich dieses Wettbewerbsvorteils jedoch nicht bewusst.“ Hier gilt es für Bewerber nachzudenken, am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Berater, der die Relevanz von Erfahrungen einordnen kann. Brenner: „Wer bereits 20 oder 30 Jahre Berufserfahrung besitzt, hat im Laufe dieser Zeit eine Vielzahl von beruflichen Kontakten knüpfen können. Diese Kontakte gilt es sich nun ins Gedächtnis zurück zu rufen und aktiv aufzugreifen.“ Soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn  bieten unzählige Möglichkeiten, wieder auf Menschen zu stoßen, mit denen man schon zusammengearbeitet hat. Brenner empfiehlt im ersten Schritt darüber nachzudenken, wo eigentlich der frühere Chef, die damalige Ansprechpartnerin beim Kunden oder die Studienkollegen aus der Weiterbildung heute tätig ist – und eine nette Kontaktanfrage zu schicken.

Gutes Selbstmarketing als Erfolgshelfer read-more

2012
02
Feb

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

Viele Online-Händler loben Rabatte gegen positive Kommentare in einem Bewertungsportal oder einen Klick auf den "Gefällt mir"-Button auf Facebook aus. Geldwerte Vorteile versprechen auch manche iPhone- und Android-Entwickler in den App Stores.

Das kann rechtliche Folgen haben, wie ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt. Das Anbieten von Rabatten, Gutscheinen oder sonstigen Vergünstigungen gegen eine positive Bewertung kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Dieses Verhalten kann durch Konkurrenten oder Verbände abgemahnt werden, wenn in dem Portal nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um gekaufte Nutzermeinungen handelt. Ein solcher Hinweis ist natürlich kontraproduktiv und wird regelmäßig fehlen.

In dem Fall warb ein Internet-Händler für Druckerzubehör und in seinem Newsletter mit einem Sonderrabatt von bis zu 25 Prozent, wenn der Kunde eine Bewertung auf einem Meinungsportal abgeben würde. Diese Werbung ließ eine Mitbewerberin wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen.

Das OLG Hamm (23.11.2010, Az. I-4 U 136/10)  hat entschieden, dass die Werbung mit Rabatten für Kundenbewertungen eine Irreführung (§ 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG) darstellt, so dass die Mitbewerberin Unterlassung verlangen kann. Die Kunden, die auf dem Bewertungsportal ihre Meinung zu der Qualität der Waren der Online-Shops äußerten, waren bei ihrem Urteil nicht frei und unbeeinflusst. Es handele sich um wettbewerbswidrig bezahlte Empfehlungen.

Hinweis: Das Urteil lässt sich auf Facebook- und andere Social Media Kampagnen übertragen. Auch bei Facebook werben viele Unternehmen mit Belohnungen für ihre Fans. Auch ein 'Like' stellt jedoch eine Kundenempfehlung dar, die nicht erkauft werden darf. Auf diese Weise möglichst viele Fans gewinnen zu wollen, kann also rechtlich durchaus riskant sein. Ähnlich sieht es bei iPhone-Apps aus. Wettbewerbswidrig sind auch (positive) Postings in Blogs, die von Unternehmen oder deren Agenturen stammen, solange dies nicht offen gelegt wird.  Man sollte also immer deutlich machen, dass für das Unternehmen geschrieben oder "geliked" wird, wenn von Mitarbeitern oder Agenturen im Netz, etwa bei Facebook oder einer App ein Kommentar hinterlassen wird. Ansonsten kann eine Abmahnung wegen des Wettbewerbsverstoßes durch einen Konkurrenten oder den Blog-Betreiber erfolgen.

Der Autor
Andrés Heyn ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er berät Firmen und Privatpersonen aus den Bereichen Medien, IT, Werbung und Entertainment. Seine Spezialgebiete sind das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Im Jahr 2009 hat er mit Erfolg am Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Sie erreichen ihn unter http://www.andresheyn.de/ oder http://www.data-law.de/

2012
26
Jan

Drei neue Entscheidungen zur Haftung von Hostprovidern bzw. Forenbetreibern definieren deren relativ weit gehende Pflichten

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

1) Der BGH hat die Anforderungen für die Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag konkretisiert

Der Kläger nahm die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.
Die Beklagte fungierte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthielt unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Verfahren jetzt die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Dies setzt voraus, dass der Hostprovider folgende Pflichten verletzt hat:
Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen. Das OLG Hamburg muss nun klären, ob die Beklagte diese Pflichten verletzt hat. Der BGH sieht also den Host-Provider in einer Art Schlichterrolle und mutet ihm recht weitgehende Prüfungspflichten zu. Der Volltext der Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor.

Quelle: Pressemeldung des BGH

2) Löschungsanspruch für alte Posts bei Ausscheiden aus einem Forum gegen den Forenbetreiber ?

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2012
11
Jan

„Fit wird neu definiert“

Was werden die Karriere-Themen 2012? Karriereexperte Raoul Wintjes gibt einen Ausblick auf das, was nach dem Burnout kommt.

2011 war das Jahr des Burnouts. Was kann es danach noch geben?
Das Massen-Phänomen "Burn-Out" wird langsam entmystifiziert. Ein bewussterer Umgang mit den eigenen Ressourcen wird gesellschaftsfähig. Chefs achten mehr darauf, wie ihre Mitarbeiter arbeiten. Die Bedeutung der Präsenzkultur nimmt ab. Gleichzeitig handeln gerade junge Jobsuchende immer mehr Vorteile für sich aus: Extraleistungen wie 60 Tage Urlaub oder 30 Tage Urlaub am Stück  sind für gefragte Mitarbeiter durchaus denkbar.

Was heißt das für die Manager?
Der Ruf nach sozial kompetenten, teamfähigen und Mitarbeiter orientierten Managern wird in 2012 noch lauter. Viele Führungskräfte sind darauf unzureichend vorbereitet. Sie rechnen auch nicht damit, dass Mitarbeiter zunehmend Forderungen stellen. Was die Firmenspitze fordert, ist bei den Managern teils noch nicht angekommen. Hier besteht erheblicher Schulungsbedarf.

Sie sprechen vom demografischen Wandel. Welche Folgen hat dieser noch?
Die Unternehmen müssen sich öffnen, das bezieht sich nicht nur auf den Abbau der Präsenzkultur. Sie müssen sich auch neu aufstellen, um überhaupt gute Fachkräfte zu gewinnen. Jeder muss sich klar sein: Familienfreundlichere Rahmenbedingungen erschließen inländische Arbeitsmarktreserven, da die gezielte Zuwanderung auf niedrigem Niveau stagniert und Fachkräfte weiterhin fehlen. So hat sich etwa schnell herausgestellt, dass die Öffnung des deutschen Marktes für osteuropäische Kräfte im Mai 2011 kaum zu dem teils erwünschten, teils befürchteten Zustrom geführt hat. Die deutsche Wirtschaft ist auf die inländischen Arbeitnehmer angewiesen.

Auf welche Branchen wird sich das besonders beziehen?
Natürlich vor allem auf die, die den Mangel am deutlichsten spüren. High Tech mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Effizienz (z.B. Antriebstechnik) sowie Medizintechnik sind Wachstumstreiber.

Gibt es weitere 2012 gefragte Branchen?
Anforderungen an eine stabile psychosoziale Gesundheit, siehe Burn-Out, treiben Branchen wie Gesundheit und hier speziell Natural Food oder auch Yoga voran. In diesen Branchen lässt sich vielleicht noch nicht so viel Geld verdienen, aber sie werden weiter boomen und auf dem Arbeitsmarkt eine starke Rolle spielen.

Welche Themen kommen?
Der Renner dürfte weiterhin Corporate Social Responsibility sein sowie auch ökosoziale Bilanzierung und gerechte globale Arbeitsteilung. Das sind die Herausforderungen, denen sich Unternehmen stellen müssen, die 2012 und darüber hinaus erfolgreich sein wollen. Survival of the fittest - ja - aber fit wird neu definiert.

Wirkt sich der Trend zum umworbenen Bewerber auch auf Bewerbungen selbst aus?
Bewerbungen werden 2012 informeller, frischer und frecher und vielleicht gerade deshalb qualitativ nicht deutlich besser. Die Webcam wird zu einem wichtigeren Tool im Bewerbungsprozess, in dem vermehrt Skype und andere Videoformate wie z.B. viasto.de eine Rolle spielen. Der erste Schritt im Auswahlprozess ist somit immer seltener das Vorstellungsgespräch vor Ort, sondern immer häufiger ein Skype- oder Telefoninterview. Erst danach wird entschieden, ob es persönlich weitergeht.

Was machen Mitarbeiter, die intern, zum Beispiel mit ihrer Work-Life-Balance nicht zufrieden sind, weil sich ihre Unternehmen nicht schnell genug wandeln?
Am Arbeitsmarkt nehmen selbständige Tätigkeiten weiterhin zu. Trotz Kürzungen beim Gründungszuschuss wird es mehr Freiberufler geben, zum Beispiel in der IT. Die Flexibilität, in wechselnden Projekten zu arbeiten, schätzen einige sehr.

Weitere Fragen beantwortet gern Raoul Wintjes unter
http://www.karriereexperten.com/mitglieder/coach-datenbank/raoul-wintjes/proact-consulting-0

Über Karriereexperten.com:
Karriereexperten.com ist ein einmaliges Netzwerk aus professionellen Job-Coachs unterschiedlicher Disziplinen. Mitglieder sind renommierte Berater, die auf eine langjährige Berufspraxis und teilweise Buchveröffentlichungen zurückblicken.

2012
09
Jan

OLG MÜNCHEN: Ok, aber bitte nur 50 % je Film! 

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

Folgender Fall lässt die Inhaber von Filmrechten ungläubig staunen: Ein Nutzer hatte vor Videoveröffentlichung den Film "Werner - Eiskalt" in mehreren Teilen insgesamt zu ca. 50 % bei Youtube hochgeladen. Die Urheberrechtsverletzung stand außer Frage und Youtube löschte die Inhalte. Das bekannte Filmunternehmen Constantin hatte außerdem die Herausgabe von Nutzerinformationen von YouTube gefordert.

Mit Beschluss vom 17.11.2011 (Az.: 29 U 3496/11 sah es das Oberlandesgericht München zwar als erwiesen an, dass der YouTube-Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Gleichzeitig wurde aber entschieden, dass die Herausgabe von Nutzerinformationen nur dann zulässig sei, wenn der Täter im "gewerblichem Ausmaß" gehandelt hätte. Dies wurde verneint; es bestehe keine Rechtsgrundlage für eine einstweilige Verfügung. YouTube musste die Nutzerinformationen also nicht übergeben. Wenn also 50 % des Films noch vor der Videogrammauswertung auf Youtube zu sehen sind, so ist dies also für das OLG München keine Handeln im "gewerblichen Ausmaße" und hat anscheinend keinen messbaren Schaden für die Filmauswertung.

Demnach kann man also zur Zeit gefahrlos das gesamte weltweite DVD-Repertoire bei Youtube ohne weitere Folgen hochladen, solange man dabei mehrere Accounts verwendet und das Verfahren beim OLG München landet. Dies widerspricht der bisherigen Haltung diverser Gerichte in vergleichbaren Fällen und es bleibt zu hoffen, dass diese im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufgehoben wird und andere Gerichte zu anderen Ergebnissen gelangen.

Der Autor
Andrés Heyn ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er berät Firmen und Privatpersonen aus den Bereichen Medien, IT, Werbung und Entertainment. Seine Spezialgebiete sind das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Im Jahr 2009 hat er mit Erfolg am Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Sie erreichen ihn unter www.andresheyn.de oder www.data-law.de.

2011
20
Dez

Was kommt, was geht – 10 Entwicklungen, die Sie kennen sollten

Hamburg. Was kommt? Was geht? Was bleibt? Die Karriereexperten.com, ein Netzwerk erfahrener Coachs und Berater mit Schwerpunkt Karriere und Weiterentwicklung, haben die wichtigsten Trends zusammengestellt und bewerten ihre Relevanz für das kommende Jahr.  Ob Arbeitsmarkt, Social Media oder Weiterbildung: Überall zeichnen sich neue Entwicklungen ab oder verstärken sich bereits eingeleitete Trends. „Karriere 2012 wird unter dem Eindruck von sich immer rascheren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen stehen“, resümiert Karriere- und Weiterbildungsexperte Lars Hahn aus Essen. Auch deshalb würden immer mehr Berufstätige in bis dahin vermeintlich sicheren Jobs ihren Berufsweg und den Sinn dahinter hinterfragen. „Sinnfrage, Erfüllung und Freude bei der Arbeit werden paradoxerweise durch mehr Unsicherheit von größerer Bedeutung werden“, so der Experte. Dies führt unter anderem, trotz erheblicher Kürzungen beim Gründungszuschuss, zu einem weiterhin starken Gründungstrend.

Im Folgenden haben die Karriereexperten die relevanten Bereiche in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt und kommentiert.

1.    Arbeitsmarkt:
Bestehende Trends verstärken sich. Dazu gehört die zweigeteilte Entwicklung der Arbeitswelt mit hohen und weiter stark steigenden Gehältern auf der Seite der hochqualifizierten Fachkräfte und niedrigen Löhnen am anderen Ende - dies vor allem auf der Seite der Geringqualifizierten, aber auch bei weniger gefragten Akademikern.  Mehr und mehr zeigt sich: Fachkraft ist nicht gleich Fachkraft. „Gefragt sind vor allem Kräfte aus dem IT- und ingenieurnahen Umfeld, die zu ihrer inhaltlichen Spezifikation noch Methodenwissen und kommunikative Fähigkeiten mitbringen“, so Lars Hahn.

2.    Auswahlverfahren:
Der wichtigste Trend ist der hin zu Online-Verfahren. E-Assessment-Center gibt es nun schon lange, das Vorstellungsgespräch per Skype gab es nur vereinzelt. Das setzt sich nun langsam durch, stellen die Karriereexperten fest. „Die Webcam wird zu einem wichtigen Tool im Bewerbungsprozess, in dem vermehrt Skype und andere Formate eine Rolle spielen“, sagt Karriere- und Personalberater Raoul Wintjes aus Berlin, Mitglied der proAct Consulting Partnergesellschaft.

3.    Bewerbung:
2011 kam das Tool Visualize.me auf den Markt, mit dem ein Lebenslauf wie eine Infografik dargestellt werden kann. Dies belegte den Trend hin zum Bunteren und Grafischeren. Einige unserer Experten sahen in diesem Jahr das erste Mal Lebensläufe, die auch in Word wie eine Infografik gestaltet waren. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen.  „Bewerbungen werden in 2012 informeller, frischer und frecher und vielleicht gerade deshalb qualitativ nicht besser“, warnt aber Karriere- und Personalberater Raoul Wintjes. „Bewerbungen müssen die Informationen enthalten, die Entscheider brauchen.“ Mit Infografiken sei das nur teilweise möglich. Zum Beispiel sollten Führungskräfte darauf achten, ihren so genannten „Track Record“, also Leistungen, möglichst an Zahlen und Fakten orientiert darzulegen.

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2011
01
Dez

Im Teil 3 der Serie über Software-Lösungen für den Versandhandel gibt E-Commerce- und Versandhandels-Expertin und Gründerin der Branchen-Projektbörse Vimen, Helga Trölenberg-Buchholz, Tipps zum Thema Anforderungsanalyse.

Erst Unternehmensprozesse analysieren, dann Software danach ausrichten

Wichtig ist, sich bei der Auswahl der geeigneten Software die Situation des Unternehmens, die Prozesse und Abläufe sowie die strategische Planung klarzumachen. Was hier so selbstverständlich und normal klingt, wird in der Praxis oft nicht angewandt, insbesondere nicht in Bezug auf IT und Software.
Welches Versandhaus macht sich wirklich die Mühe, im Zuge eines geplanten IT-Projekts seine Anforderungen (funktional, technisch, strategisch) und seine Abläufe im Ganzen zu erheben, sie kritisch zu beleuchten und zu bewerten, ob diese in Zukunft noch auf die etablierte Weise stattfinden sollen?

Dabei kann eine Software – egal welchen Typs – nur dann optimal genutzt werden, wenn die Prozesse, die mit der Software abgebildet werden, sinnvoll und zukunftsorientiert organisiert sind.

Typische Fragen bei der Analyse der Anforderungen und Abläufe (Anforderungsanalyse) sind:
0 Wie sehen die Geschäftsprozesse und -vorfälle aus, die mit IT unterstützt werden sollen?
0 Ändern sie sich permanent, müssen sie flexibel sein?
0 Kommt es auf Performance an? Wenn ja, was muss erreicht werden?
0 Wie bald muss die Lösung einsatzbereit sein (Time to market)?
0 Sind es kleine Prozesseinheiten oder lange Abläufe, die unterstützt werden müssen?
0 Sind externe Systeme notwendig?
0 Welche anderen Ziele außer Bereitstellung von Funktionen sollen erreicht werden?

Bei der Bewertung helfen diese drei Grundfragen:
0 Welches Ziel soll erreicht werden? Wie soll das Ergebnis aussehen?
0 Wie häufig kommt dieser Prozess bzw. dieses Ereignis vor?
0 Was geschieht, wenn diese Funktion bzw. dieser Prozess oder diese Auswertung nicht vorhanden wäre?

Je umfassender das IT-Projekt das gesamte Unternehmen betrifft, desto sorgfältiger und umfassender sollte diese Bewertung von Anforderungen und Abläufen getroffen werden. Das bedeutet beispielsweise für die Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems oder ERP einen erheblichen Aufwand an Workshops, Diskussionen, Abstimmungen und Prototyping (bei Standard-Software nur schwer möglich) unter Einbeziehung der Hauptnutzer in der Firma.

Frühe Anforderungsanalyse zahlt sich später aus

Da gerade diese Bewertungsaufgabe so personal- und zeitintensiv ist, wird daran oft gespart oder später nur ein minimaler Abgleich von Anforderungen durchgeführt. Doch der Aufwand lohnt sich: Nur wenn sich das Projektteam über die Anforderungen einig ist, wird der Grundstein für ein erfolgreiches ITProjekt gelegt. Es muss eine gemeinsame Sprache und Kommunikation gefunden werden, die schwerwiegende Fehler in späteren Entwicklungsphasen vermeidet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene Entwickler handelt oder um Mitarbeiter eines Software-Hauses, das eine Standard-Software oder Services im Zusammenhang mit einer Open-Source-Lösung anbietet. Es empfiehlt sich bei der Auswahl von Partnern, darauf zu achten, dass Know-how sowohl über Versandhandel als auch über E-Commerce an sich vorhanden ist, was die Entwicklung des gegenseitigen Verständnisses erleichtert.

Das Fundament, das mit der Anforderungsaufnahme und -beschreibung gegossen wird, bestimmt also maßgeblich die Auswahl der Standard-Software, deren Anpassung oder die Entwicklung der Individuallösung und damit den Erfolg des Projekts. Die Anforderungsanalyse bestimmt auch die Architektur der Lösung und den Erfolg der Software-Einführung im Ganzen. Stimmt die Architektur nicht, passt sie nicht zum Geschäftsmodell Versandhandel bzw. E-Commerce. Ist sie nicht optimal gewählt, erhöhen sich in der Folge die Kosten für Implementierung, Wartung, Support, Anpassungen und Personal. Und dabei ist es letztendlich unerheblich, ob Standard-Software, Individual-Software oder eine Open-Source-Lösung eingesetzt wird.

2011
28
Nov

Der Vertrieb von freier Erweiterungssoftware kann Markenrechte des Herstellers verletzen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.09.10, I-20 U 41/09 - xt:Commerce)

Gastartikel von Rechtsanwalt Andrés Heyn, spezialisiert auf  Urheber- und Datenschutzrecht

Ein Unternehmen Servicedienstleistungen hatte  Suchmaschinenoptimierung, aber auch eigene Softwareerweiterungen für die weithin bekannte und viel genutzte Onlineshop-Plattform xt:Commerce vertrieben und dabei recht deutlich unter Verwendung des Produktnamens geworben, der als Gemeinschaftsmarke geschützt ist. Der Vertrieb von Software unter Verwendung von Begriffen wie "xt: commerce shop hosting" stellt nach Ansicht des OLG Düsseldorf eine Markenrechtverletzung dar. Das vorangestellte "xt:commerce" rufe eine Verwechslungsgefahr hervor.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf konnte in der Tatsache, dass eine urheberrechtliche Gestattung zum Vertrieb der Software erteilt wurde, nicht zugleich auch eine Erlaubnis zur Benutzung der geschützten Bezeichnung sehen. Für Anbieter/Entwickler von Zubehörprodukten empfiehlt es sich daher möglichst deutlich zu machen, dass es sich um eine Zubehörsoftware zu einer fremden Marke handelt und keine Handelsbeziehung zum Markeninhaber bzw. keine Lizenzierung besteht. Dann darf der Name der Hauptsoftware genannt werden.

Praxistipp: Falls Sie selbst eine Marke eintragen wollen, sollten Sie vorher unbedingt eine Markenrecherche durchführen und einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Für einen ersten Überblick hilfreich ist die Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes.  Diese Recherche kann aber nur eine erste Orientierung sein. Das Markenrecht ist eine sehr komplexe, internationale Rechtsmaterie, in der man sehr leicht ins teure Fettnäpfchen treten kann. Dies musste beispielsweise eine sog. Coverband aus dem Rheinland erfahren, die für ihre Musikgruppe die Marke "Mrs. Bean" ohne vorherige Markenrecherche registrieren wollte und damit die englischen Rechteinhaber von "Mr. Bean" auf den Plan rief. Oft wird von Laien auch nicht ausreichend zwischen der Firma, also dem  Namen unter dem ein Kaufmann oder ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt (z.B. Henkel AG), und der Marke (Persil) unterschieden. Später notwendige Änderungen der Firma oder Marke können ganz erhebliche Folgekosten verursachen.

Der Experte:

Andrés Heyn ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er berät Firmen und Privatpersonen aus den Bereichen Medien, IT, Werbung und Entertainment. Seine Spezialgebiete sind das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Im Jahr 2009 hat er mit Erfolg am Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Sie erreichen ihn unter www.andresheyn.de oder www.data-law.de.

2011
16
Nov

Entscheidungshilfe: Open Source-, Individual- oder Standard-Software?

Im Teil 2 der Serie über Software-Lösungen für den Versandhandel gibt E-Commerce- und Versandhandels-Expertin und Gründerin der Branchen-Projektbörse Vimen, Helga Trölenberg-Buchholz, Tipps, die die Entscheidung erleichtern, ob kaufen oder selbst programmieren die bessere Option für Sie ist.

Kaufen oder selbst programmieren?

Wer als IT-Verantwortlicher vor der Entscheidung zwischen „Make or buy“ steht, dem hilft eine Entscheidungsmatrix weiter, die individuell auf das Unternehmen zugeschnitten ist. Folgende Aspekte können bei der Entscheidung helfen:

Größe des Unternehmens
Generell gilt: Je kleiner das Unternehmen oder die Organisation ist, desto eher wird Standard-Software eingesetzt. Unter Umständen ist sogar der Einsatz von Standard-Software in einem SaaS-Modell denkbar.
Gesamtkosten
Wenn für die Standard-Software ein transaktionsbasiertes Vergütungsmodell vereinbart wurde, können die Lizenzkosten der Standard-Software schnell die Kosten von Individual- oder Open-Source-Lösungen
übersteigen. Einführungsprojekte für Standardsoftware sind zwar kostengünstiger, dafür sind die Gesamtkosten durch Wartung und Support abhängig von der Einsatzdauer der Software gegebenenfalls höher im Vergleich zu Individualsoftware. Damit kann sich eine Individuallösung oder eine Open-Source-Software möglicherweise schneller amortisieren. Es sollte also immer die Summe aus Anschaffungskosten, Einführungskosten und Folgekosten in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer betrachtet werden.
Anforderungen und Funktionen
Wenn die Funktionen einer Standardlösung die gestellten Anforderungen in hohem Maße erfüllen, wirkt sich das direkt kostendäm pfend auf die Einführungskosten aus.
Flexibilität und Änderungshäufigkeit
Ändern sich Anforderungen im Unternehmen schnell oder kommen häufig neue Anforderungen hinzu, kann Individual-Software oder eine Open-Source-Lösung flexibler sein. Standard-Software dagegen muss angepasst werden. Hier entscheidet die Architektur der Software sowie die Größe und Erfahrung der ITAbteilung maßgeblich darüber, wie schnell die Änderungen vollzogen werden können.
Hoheit über die Software
Das Maß der Kontrolle über die Software ist bei Individuallösungen und in Maßen auch bei Open-Source-Software recht hoch. Beim Einsatz von Standard-Software kann es zu einer unerwünschten Abhängigkeit vom Software-Lieferanten kommen.
Zeitplan
Gut vorbereitet und richtig geführt, kann ein Einführungsprojekt von Standard-Software schneller eine Vielzahl von nutzbringenden Funktionen in ein Unternehmen tragen, als das bei Individual- und Open- Source-Lösungen der Fall ist.

Moderne Software-Architektur ermöglicht schnelle Anpassungen

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2011
04
Nov

In der dreiteiligen Serie verrät Helga Trölenberg-Buchholz, E-Commerce- und Versandhandels-Expertin und Gründerin der Branchen-Projektbörse Vimen, ob Individual- oder Standard-Software zu bevorzugen ist.

Entscheidungshilfe: Open Source-, Individual- oder Standard-Software?

Individual- oder Standard-Software? Kommerziell oder Open Source? Make or buy? Man könnte meinen, diese Fragen sind schon mehrfach beantwortet worden, aber sie scheinen Dauerbrenner in der IT zu sein. Aktuell wird diese Diskussion erweitert um Schlagworte wie SaaS, SOA, Webservices und Cloud Computing (Erklärung dieser Begriffe siehe Kasten).

Besonders wichtig wird die Entscheidung zwischen Standard- und Individual-Software bei großen Softwareprojekten wie der Einführung eines neuen ERP-Systems oder eines Webshops. Vor allem natürlich dann, wenn die Anwendung als erfolgskritisch für das Unternehmen betrachtet wird oder einen großen Teil des IT-Budgets einnimmt.

Entscheidung zwischen Standard-, Open Source- und eigenentwickelter Software

Die Kostenfrage ist meist eines der wichtigsten Argumente in der Diskussion: Ist es nicht preiswerter, eine Standard-Software einzusetzen, als eine Individuallösung selbst zu entwickeln oder entwickeln zu lassen? Ist es nicht noch preiswerter, eine Open-Source-Lösung (als Variante einer Standard- Software) einzusetzen, mit der man zunächst ohne oder nur mit wenig Kosten einen gewissen Funktionsum- fang erhält und die Funktionen dann individuell ergänzen kann?

Mit mäßigem Erfolg versuchen kommerziell unterstützte Open-Source-Entwicklungen die genannten Vorteile von Open Source und Standardsoftware zu verbinden und die Nachteile auszuschließen. Beispiele hierfür findet man im ERP-Bereich (SugarCRM) und vor allem bei Webshop-Software (Magento, osCommerce oder auch xtCommerce).

Nächste Woche: „Kaufen oder selbst programmieren?“

 

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