Die Riester-Rente ist nach wie vor beliebt: nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nehmen über 15 Millionen Deutsche die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Anspruch, Tendenz steigend. Beliebt ist das Modell insbesondere bei Arbeitnehmern, doch auch Selbständige können von der Riester-Rente profitieren.
Was nutzt die Riester-Rente? Die eigene private Altersvorsorge kann mit Hilfe von staatlicher Unterstützung aufgebessert werden. Wer diese Förderung nutzt, kann damit eine jährliche Grundzulage von 154 Euro erzielen. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, bekommt der Riester-Sparer 300 Euro pro Jahr vom Staat. Auch für die über 4 Millionen Freiberufler und Selbständige in der Bundesrepublik gibt es verschiedene Möglichkeiten ihre Altersvorsorge durch die Riester-Rente aufzubessern.
Riester für Ehepartner
Wenn der förderberechtigte Ehepartner ordnungsgemäß in die Riester-Rente einzahlt, kann dessen selbständiger Partner einen eigenen Vertrag zur privaten Rentenversicherung abschließen und ebenfalls die staatliche Förderung beantragen. Der nun mittelbar förderberechtigte Ehepartner muss pro Jahr mindestens 60 Euro einzahlen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt bekommt der Beitragszahler in gleicher Weise die Grundförderung vom Staat .
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit für Selbständige als unmittelbar Förderberechtigte im Sinne der Riester-Rente zu gelten: sie können ihren nicht berufstätigen Ehepartner als Minijobber anstellen. Für den Minijobber besteht ein Anspruch auf die Riester-Förderung, wenn er die Rentenversicherungsabgabe aus eigener Tasche von 15 Prozent auf 18,9 Prozent aufstockt. Dadurch gilt der Minijobber als pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und beide Ehepartner können von der Riester-Förderung profitieren. Die Riester-Zahlungen können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Riester für Künstler
Wer in die Künstlersozialversicherung freiwillig einzahlt kann ebenfalls riestern. So können auch Schauspieler, Graphiker, Musiker und Journalisten die Grundförderung und die Kinderförderung einfordern und ihre Zahlungen beim Finanzamt absetzen.
Eine allgemeine Beratung und weitere Informationen zum Thema Riester-Rente bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder der Deutsche Rentenversicherung Bund an.
Quelle: aachener-zeitung.de, bundesfinanzministerium.de






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