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Allgemein

2012
21
Feb

Beste Chancen für 50+

Beitrag von Maike / Kategorie: Allgemein, Experten

Bewerbung und Jobsuche mit viel Berufserfahrung 

Der demografische Wandel schreitet fort. Gleichzeitig arbeiten immer weniger Menschen bis zur Rente bei einem Arbeitgeber – häufigere Wechsel sind die Folge. In Stelleninseraten liegt die maximale Berufserfahrung, die gefordert wird, bei etwa acht Jahren. Was aber, wenn ein Bewerber 20, 30 Jahre Berufspraxis mitbringt – und noch dazu die 50 überschritten hat? Das Karriereexperten.com-Netzwerk hat seine Mitglieder nach den besten Tipps gefragt.

Monika Garmisch ist 53 Jahre alt. Die Informatikerin hat eine zehnjährige Pause für die Kindererziehung eingelegt. Nun möchte sie wieder voll in den Beruf einsteigen. Sie hat also gleich zwei Schwierigkeiten zu überwinden: Über 50 zu sein und dann auch noch Wiedereinsteigerin. Ihr Coach rät ihr, zunächst bei den beiden früheren Arbeitgebern anzurufen. Die Strategie geht sofort auf. Schon der zuerst angerufene Arbeitgeber erinnert sich sofort und macht Monika ein Angebot. Er finanziert auch eine Weiterbildung, die ihre veralteten Kenntnisse auf den neuesten Stand bringt.

Kontakte als Wettbewerbsvorteil

Das Beispiel zeigt den richtigen Weg für Bewerber mit 50 plus. „Wer auf eine positive, gemeinsame Zusammenarbeit in der Vergangenheit blicken kann, wird bei einer möglichen Stellenbesetzung gerne auf Bewährtes zurückgreifen“, sagt Karriereexpertin Doris Brenner. Die Strategie mit den höchsten Erfolgsaussichten für Bewerber mit 50+ ist und bleibt der Weg über Kontakte und Netzwerke, so die Bestsellerautorin.  Dies gelte selbst dann, wenn der Lebenslauf – wie im Beispiel von Monika Garmisch – Lücken aufweise. Brenner: „Die Mehrzahl der älteren Bewerber ist sich dieses Wettbewerbsvorteils jedoch nicht bewusst.“ Hier gilt es für Bewerber nachzudenken, am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Berater, der die Relevanz von Erfahrungen einordnen kann. Brenner: „Wer bereits 20 oder 30 Jahre Berufserfahrung besitzt, hat im Laufe dieser Zeit eine Vielzahl von beruflichen Kontakten knüpfen können. Diese Kontakte gilt es sich nun ins Gedächtnis zurück zu rufen und aktiv aufzugreifen.“ Soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn  bieten unzählige Möglichkeiten, wieder auf Menschen zu stoßen, mit denen man schon zusammengearbeitet hat. Brenner empfiehlt im ersten Schritt darüber nachzudenken, wo eigentlich der frühere Chef, die damalige Ansprechpartnerin beim Kunden oder die Studienkollegen aus der Weiterbildung heute tätig ist – und eine nette Kontaktanfrage zu schicken.

Gutes Selbstmarketing als Erfolgshelfer read-more

2012
15
Feb

Pinterest: Warum so erfolgreich?

Beitrag von Maike / Kategorie: Allgemein

Die Invite-only Plattform Pinterest entwickelt sich erstaunlich schnell zu einer Social Network-Größe.

Betrachtet man den Referral Traffic, hat Pinterest laut einer Studie von Shareaholic mit 3,6 Prozent schon Branchen-Größen wie Google+ oder LinkedIn souverän überholt und nähert sich allmählich Twitter und Co. Zum Vergleich: Noch im Juli 2011 lag der Anteil am Referral Traffic bei 0,17 Prozent.

Laut TechCrunch hat Pinterest im Januar die Marke von 10 Millionen US-Besuchern pro Monat (unique monthly visitors) erreicht – schneller als jede andere eigenständige Webseite.
Auch die Werbung entdeckt Pinterest, wie zum Beispiel die Online Shopping-Seite Etsy, deren Brand Page bereits über 44.000 Follower zählt.

Dieser Erfolg ist besonders beachtlich in Zeiten, in denen immer wieder über Social Media Müdigkeit geschrieben wird. Vielleicht liegt der große Erfolg darin begründet, dass es bei Pinterest eben nicht um Selbstdarstellung geht (bezeichnend dafür ist das Stichwort #humblebrag, ein für Twitter erfundenes Oxymoron, das inzwischen in der englischen Umgangssprache angekommen ist), sondern um tatsächliche Interessen: Man teilt, was einen interessiert und nicht, was einen interessant macht. Es wird sich jedoch noch zeigen müssen, was sich ändert, wenn Pinterest ein immer größeres Publikum erreicht.

Der Name Pinterest taucht immer häufiger im Netz auf – aber worum geht es eigentlich bei Pinterest?

Pinterest ist eine one-stop Seite, auf der die Mitglieder alles organisieren können, worauf sie im Internet stoßen – jedes Bild kann auf der eigenen Pinnwand geteilt werden. Wie bei anderen Networks kann man anderen Mitgliedern followen oder sich so auf die Suche nach Spannendem machen.

Ich stehe seit heute auf der Warteliste - sind Sie schon Mitglied bei Pinterest?

Quelle Statistik: digitaltrends.com

2012
02
Feb

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

Viele Online-Händler loben Rabatte gegen positive Kommentare in einem Bewertungsportal oder einen Klick auf den "Gefällt mir"-Button auf Facebook aus. Geldwerte Vorteile versprechen auch manche iPhone- und Android-Entwickler in den App Stores.

Das kann rechtliche Folgen haben, wie ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt. Das Anbieten von Rabatten, Gutscheinen oder sonstigen Vergünstigungen gegen eine positive Bewertung kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Dieses Verhalten kann durch Konkurrenten oder Verbände abgemahnt werden, wenn in dem Portal nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um gekaufte Nutzermeinungen handelt. Ein solcher Hinweis ist natürlich kontraproduktiv und wird regelmäßig fehlen.

In dem Fall warb ein Internet-Händler für Druckerzubehör und in seinem Newsletter mit einem Sonderrabatt von bis zu 25 Prozent, wenn der Kunde eine Bewertung auf einem Meinungsportal abgeben würde. Diese Werbung ließ eine Mitbewerberin wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen.

Das OLG Hamm (23.11.2010, Az. I-4 U 136/10)  hat entschieden, dass die Werbung mit Rabatten für Kundenbewertungen eine Irreführung (§ 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG) darstellt, so dass die Mitbewerberin Unterlassung verlangen kann. Die Kunden, die auf dem Bewertungsportal ihre Meinung zu der Qualität der Waren der Online-Shops äußerten, waren bei ihrem Urteil nicht frei und unbeeinflusst. Es handele sich um wettbewerbswidrig bezahlte Empfehlungen.

Hinweis: Das Urteil lässt sich auf Facebook- und andere Social Media Kampagnen übertragen. Auch bei Facebook werben viele Unternehmen mit Belohnungen für ihre Fans. Auch ein 'Like' stellt jedoch eine Kundenempfehlung dar, die nicht erkauft werden darf. Auf diese Weise möglichst viele Fans gewinnen zu wollen, kann also rechtlich durchaus riskant sein. Ähnlich sieht es bei iPhone-Apps aus. Wettbewerbswidrig sind auch (positive) Postings in Blogs, die von Unternehmen oder deren Agenturen stammen, solange dies nicht offen gelegt wird.  Man sollte also immer deutlich machen, dass für das Unternehmen geschrieben oder "geliked" wird, wenn von Mitarbeitern oder Agenturen im Netz, etwa bei Facebook oder einer App ein Kommentar hinterlassen wird. Ansonsten kann eine Abmahnung wegen des Wettbewerbsverstoßes durch einen Konkurrenten oder den Blog-Betreiber erfolgen.

Der Autor
Andrés Heyn ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er berät Firmen und Privatpersonen aus den Bereichen Medien, IT, Werbung und Entertainment. Seine Spezialgebiete sind das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Im Jahr 2009 hat er mit Erfolg am Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Sie erreichen ihn unter http://www.andresheyn.de/ oder http://www.data-law.de/

2012
26
Jan

Drei neue Entscheidungen zur Haftung von Hostprovidern bzw. Forenbetreibern definieren deren relativ weit gehende Pflichten

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

1) Der BGH hat die Anforderungen für die Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag konkretisiert

Der Kläger nahm die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.
Die Beklagte fungierte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthielt unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Verfahren jetzt die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Dies setzt voraus, dass der Hostprovider folgende Pflichten verletzt hat:
Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen. Das OLG Hamburg muss nun klären, ob die Beklagte diese Pflichten verletzt hat. Der BGH sieht also den Host-Provider in einer Art Schlichterrolle und mutet ihm recht weitgehende Prüfungspflichten zu. Der Volltext der Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor.

Quelle: Pressemeldung des BGH

2) Löschungsanspruch für alte Posts bei Ausscheiden aus einem Forum gegen den Forenbetreiber ?

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2012
19
Jan

Sollen Freiberufler künftig zur Altersversorgung verpflichtet werden?  Diese Frage beschäftigt derzeit die Koalition in Berlin. Hintergrund der Debatte ist eine Studie des Mannheimer Forschungsinstituts für Ökonomie und Demographischer Wandel, der zufolge jeder zehnte Freiberufler von Arbeitsarmut bedroht sei. "Die Einsicht hat sich überall durchgesetzt, dass wir gegen die drohende Altersarmut vieler Selbstständiger etwas tun müssen", sagt der Vorsitzende der Arbeitnehmer der Unionsfraktion, Peter Weiß.

Die Pläne für eine Pflichtversicherung stoßen jedoch auf wenig Gegenliebe. “Den Selbstständigen sollte es offen stehen, selbst zu entscheiden, wie sie vorsorgen und in welchem Umfang sie vorsorgen können”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Arno Metzler.
Seiner Meinung nach seien  weitere Anreize zur privaten Vorsorge, wie die Öffnung der Riester-Rente für Selbstständige, wesentlich sinnvoller. Ebenso der Vorschlag der Liberalen, dass Freiberufler in Zukunft zwischen staatlicher und privater Altersvorsorge wählen können sollen – dies sei, so Metzler, zumindest "das geringere Übel".

Eigenverantwortung oder Pflichtversicherung – was halten Sie von den Plänen der Bundesregierung?

2012
11
Jan

„Fit wird neu definiert“

Was werden die Karriere-Themen 2012? Karriereexperte Raoul Wintjes gibt einen Ausblick auf das, was nach dem Burnout kommt.

2011 war das Jahr des Burnouts. Was kann es danach noch geben?
Das Massen-Phänomen "Burn-Out" wird langsam entmystifiziert. Ein bewussterer Umgang mit den eigenen Ressourcen wird gesellschaftsfähig. Chefs achten mehr darauf, wie ihre Mitarbeiter arbeiten. Die Bedeutung der Präsenzkultur nimmt ab. Gleichzeitig handeln gerade junge Jobsuchende immer mehr Vorteile für sich aus: Extraleistungen wie 60 Tage Urlaub oder 30 Tage Urlaub am Stück  sind für gefragte Mitarbeiter durchaus denkbar.

Was heißt das für die Manager?
Der Ruf nach sozial kompetenten, teamfähigen und Mitarbeiter orientierten Managern wird in 2012 noch lauter. Viele Führungskräfte sind darauf unzureichend vorbereitet. Sie rechnen auch nicht damit, dass Mitarbeiter zunehmend Forderungen stellen. Was die Firmenspitze fordert, ist bei den Managern teils noch nicht angekommen. Hier besteht erheblicher Schulungsbedarf.

Sie sprechen vom demografischen Wandel. Welche Folgen hat dieser noch?
Die Unternehmen müssen sich öffnen, das bezieht sich nicht nur auf den Abbau der Präsenzkultur. Sie müssen sich auch neu aufstellen, um überhaupt gute Fachkräfte zu gewinnen. Jeder muss sich klar sein: Familienfreundlichere Rahmenbedingungen erschließen inländische Arbeitsmarktreserven, da die gezielte Zuwanderung auf niedrigem Niveau stagniert und Fachkräfte weiterhin fehlen. So hat sich etwa schnell herausgestellt, dass die Öffnung des deutschen Marktes für osteuropäische Kräfte im Mai 2011 kaum zu dem teils erwünschten, teils befürchteten Zustrom geführt hat. Die deutsche Wirtschaft ist auf die inländischen Arbeitnehmer angewiesen.

Auf welche Branchen wird sich das besonders beziehen?
Natürlich vor allem auf die, die den Mangel am deutlichsten spüren. High Tech mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Effizienz (z.B. Antriebstechnik) sowie Medizintechnik sind Wachstumstreiber.

Gibt es weitere 2012 gefragte Branchen?
Anforderungen an eine stabile psychosoziale Gesundheit, siehe Burn-Out, treiben Branchen wie Gesundheit und hier speziell Natural Food oder auch Yoga voran. In diesen Branchen lässt sich vielleicht noch nicht so viel Geld verdienen, aber sie werden weiter boomen und auf dem Arbeitsmarkt eine starke Rolle spielen.

Welche Themen kommen?
Der Renner dürfte weiterhin Corporate Social Responsibility sein sowie auch ökosoziale Bilanzierung und gerechte globale Arbeitsteilung. Das sind die Herausforderungen, denen sich Unternehmen stellen müssen, die 2012 und darüber hinaus erfolgreich sein wollen. Survival of the fittest - ja - aber fit wird neu definiert.

Wirkt sich der Trend zum umworbenen Bewerber auch auf Bewerbungen selbst aus?
Bewerbungen werden 2012 informeller, frischer und frecher und vielleicht gerade deshalb qualitativ nicht deutlich besser. Die Webcam wird zu einem wichtigeren Tool im Bewerbungsprozess, in dem vermehrt Skype und andere Videoformate wie z.B. viasto.de eine Rolle spielen. Der erste Schritt im Auswahlprozess ist somit immer seltener das Vorstellungsgespräch vor Ort, sondern immer häufiger ein Skype- oder Telefoninterview. Erst danach wird entschieden, ob es persönlich weitergeht.

Was machen Mitarbeiter, die intern, zum Beispiel mit ihrer Work-Life-Balance nicht zufrieden sind, weil sich ihre Unternehmen nicht schnell genug wandeln?
Am Arbeitsmarkt nehmen selbständige Tätigkeiten weiterhin zu. Trotz Kürzungen beim Gründungszuschuss wird es mehr Freiberufler geben, zum Beispiel in der IT. Die Flexibilität, in wechselnden Projekten zu arbeiten, schätzen einige sehr.

Weitere Fragen beantwortet gern Raoul Wintjes unter
http://www.karriereexperten.com/mitglieder/coach-datenbank/raoul-wintjes/proact-consulting-0

Über Karriereexperten.com:
Karriereexperten.com ist ein einmaliges Netzwerk aus professionellen Job-Coachs unterschiedlicher Disziplinen. Mitglieder sind renommierte Berater, die auf eine langjährige Berufspraxis und teilweise Buchveröffentlichungen zurückblicken.

2012
09
Jan

OLG MÜNCHEN: Ok, aber bitte nur 50 % je Film! 

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

Folgender Fall lässt die Inhaber von Filmrechten ungläubig staunen: Ein Nutzer hatte vor Videoveröffentlichung den Film "Werner - Eiskalt" in mehreren Teilen insgesamt zu ca. 50 % bei Youtube hochgeladen. Die Urheberrechtsverletzung stand außer Frage und Youtube löschte die Inhalte. Das bekannte Filmunternehmen Constantin hatte außerdem die Herausgabe von Nutzerinformationen von YouTube gefordert.

Mit Beschluss vom 17.11.2011 (Az.: 29 U 3496/11 sah es das Oberlandesgericht München zwar als erwiesen an, dass der YouTube-Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Gleichzeitig wurde aber entschieden, dass die Herausgabe von Nutzerinformationen nur dann zulässig sei, wenn der Täter im "gewerblichem Ausmaß" gehandelt hätte. Dies wurde verneint; es bestehe keine Rechtsgrundlage für eine einstweilige Verfügung. YouTube musste die Nutzerinformationen also nicht übergeben. Wenn also 50 % des Films noch vor der Videogrammauswertung auf Youtube zu sehen sind, so ist dies also für das OLG München keine Handeln im "gewerblichen Ausmaße" und hat anscheinend keinen messbaren Schaden für die Filmauswertung.

Demnach kann man also zur Zeit gefahrlos das gesamte weltweite DVD-Repertoire bei Youtube ohne weitere Folgen hochladen, solange man dabei mehrere Accounts verwendet und das Verfahren beim OLG München landet. Dies widerspricht der bisherigen Haltung diverser Gerichte in vergleichbaren Fällen und es bleibt zu hoffen, dass diese im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufgehoben wird und andere Gerichte zu anderen Ergebnissen gelangen.

Der Autor
Andrés Heyn ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er berät Firmen und Privatpersonen aus den Bereichen Medien, IT, Werbung und Entertainment. Seine Spezialgebiete sind das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Im Jahr 2009 hat er mit Erfolg am Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Sie erreichen ihn unter www.andresheyn.de oder www.data-law.de.

2011
20
Dez

Was kommt, was geht – 10 Entwicklungen, die Sie kennen sollten

Hamburg. Was kommt? Was geht? Was bleibt? Die Karriereexperten.com, ein Netzwerk erfahrener Coachs und Berater mit Schwerpunkt Karriere und Weiterentwicklung, haben die wichtigsten Trends zusammengestellt und bewerten ihre Relevanz für das kommende Jahr.  Ob Arbeitsmarkt, Social Media oder Weiterbildung: Überall zeichnen sich neue Entwicklungen ab oder verstärken sich bereits eingeleitete Trends. „Karriere 2012 wird unter dem Eindruck von sich immer rascheren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen stehen“, resümiert Karriere- und Weiterbildungsexperte Lars Hahn aus Essen. Auch deshalb würden immer mehr Berufstätige in bis dahin vermeintlich sicheren Jobs ihren Berufsweg und den Sinn dahinter hinterfragen. „Sinnfrage, Erfüllung und Freude bei der Arbeit werden paradoxerweise durch mehr Unsicherheit von größerer Bedeutung werden“, so der Experte. Dies führt unter anderem, trotz erheblicher Kürzungen beim Gründungszuschuss, zu einem weiterhin starken Gründungstrend.

Im Folgenden haben die Karriereexperten die relevanten Bereiche in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt und kommentiert.

1.    Arbeitsmarkt:
Bestehende Trends verstärken sich. Dazu gehört die zweigeteilte Entwicklung der Arbeitswelt mit hohen und weiter stark steigenden Gehältern auf der Seite der hochqualifizierten Fachkräfte und niedrigen Löhnen am anderen Ende - dies vor allem auf der Seite der Geringqualifizierten, aber auch bei weniger gefragten Akademikern.  Mehr und mehr zeigt sich: Fachkraft ist nicht gleich Fachkraft. „Gefragt sind vor allem Kräfte aus dem IT- und ingenieurnahen Umfeld, die zu ihrer inhaltlichen Spezifikation noch Methodenwissen und kommunikative Fähigkeiten mitbringen“, so Lars Hahn.

2.    Auswahlverfahren:
Der wichtigste Trend ist der hin zu Online-Verfahren. E-Assessment-Center gibt es nun schon lange, das Vorstellungsgespräch per Skype gab es nur vereinzelt. Das setzt sich nun langsam durch, stellen die Karriereexperten fest. „Die Webcam wird zu einem wichtigen Tool im Bewerbungsprozess, in dem vermehrt Skype und andere Formate eine Rolle spielen“, sagt Karriere- und Personalberater Raoul Wintjes aus Berlin, Mitglied der proAct Consulting Partnergesellschaft.

3.    Bewerbung:
2011 kam das Tool Visualize.me auf den Markt, mit dem ein Lebenslauf wie eine Infografik dargestellt werden kann. Dies belegte den Trend hin zum Bunteren und Grafischeren. Einige unserer Experten sahen in diesem Jahr das erste Mal Lebensläufe, die auch in Word wie eine Infografik gestaltet waren. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen.  „Bewerbungen werden in 2012 informeller, frischer und frecher und vielleicht gerade deshalb qualitativ nicht besser“, warnt aber Karriere- und Personalberater Raoul Wintjes. „Bewerbungen müssen die Informationen enthalten, die Entscheider brauchen.“ Mit Infografiken sei das nur teilweise möglich. Zum Beispiel sollten Führungskräfte darauf achten, ihren so genannten „Track Record“, also Leistungen, möglichst an Zahlen und Fakten orientiert darzulegen.

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2011
15
Dez

Mit dieser Fragestellung befasst sich die Studie "Social Media-Atlas 2011", für die 4.230 Internetnutzer zu ihrer Social Media-Nutzung  befragt wurden. Durchgeführt wurde die Studie im Auftrag der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und dem Marktforschungsunternehmen Toluna in Kooperation mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.

Die wichtigsten Ergebnisse:

Der Nordosten beherbergt besonders viele Social Media-Verweigerer – in Mecklenburg-Vorpommern nutzt lediglich jeder Zweite der Internetuser Social Media, womit das Land auf dem letzten Platz liegt. Den ersten Platz belegt Rheinland-Pfalz, wo 73% der Internetuser Social Media für sich entdeckt haben.

Im Vergleich: 64% der deutschen Internetnutzer nutzen mindestens ein Social Media-Angebot.

Wenig überraschend ist die Altersverteilung: So ist die Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen mit 86% die aktivste Gruppe.

Was ist wichtig? 78% gaben an, dass Datenschutz und Privatsphäre der Social Media-Angebote für sie an erster Stelle stünden. Für knapp 40% der Social Media-Verweigerer ist die Angst um die Sicherheit der eigenen Daten ein wichtiger Grund dafür, die Angebote nicht zu nutzen.

Vertrauen: Nur 22% der Befragten vertrauen den Informationen von Unternehmen, etwa jeder 5. jedoch hat aufgrund von Internetwerbung schon mal einen Kauf getätigt.
Deutlich mehr Vertrauen bringen die Befragten ihrem persönlichen Netzwerk entgegen. 67% gaben an, Informationen ihrer Kontakte zu vertrauen.

Werbung: Über 50% beachten Onlinewerbung nicht oder versuchen dies zumindest. Etwa 40% gaben an, von Onlinewerbung genervt zu sein.

Fazit: Für Unternehmen sollte also das Hauptaugenmerk darauf liegen, so genannte Influencer und überzeugte Kunden zu gewinnen, die den Unternehmen im Social Media-Umfeld Glaubwürdigkeit verleihen.

Die Studie finden Sie hier

2011
30
Nov

IT-Freelancer des Jahres gekürt

Beitrag von Maike / Kategorie: Allgemein

Jedes zweite Jahr kürt das IT Freelancer Magazin den IT-Freelancer des Jahres. Die Jury (auch dieses Jahr wieder dabei: projektwerk-Geschäftsführerin Dr. Christiane Strasse) bewertete das Profil, die Internetpräsenz und die unternehmerische Haltung der Freiberufler.

"Die Teilnahme an Wettbewerben bietet nicht nur eine Chance, die eigene Position am Markt durch die Öffentlichkeit zu stärken, die eine Auszeichnung mit sich führt. Auch fügt eine Auszeichnung dem Lebenslauf einen sehr interessanten Aspekt hinzu, der potentielle Kunden überzeugen dürfte", so Dr. Christiane Strasse zu den Gründen, weshalb es für Freiberufler so empfehlenswert ist, an Wettbewerben teilzunehmen.

Besonders die IT-Branche zeichnet sich durch einen großen Anteil an Freiberuflern aus. Und obwohl der Markt keine Krisenzeichen aufweist, ist es als Freiberufler besonders wichtig, aus der Masse heraus zu stechen und so den eigenen Erfolg auch für die Zukunft zu sichern.

Besonders vorbildlich tun dies die drei Gewinner:

1. Platz: Christian Moser
Der IT-Consultant zeichnet sich durch ein professionelles und hochwertiges Erscheinungsbild aus. Sein fachliches Können kombiniert er stilsicher mit Corporate Identity und Kreativität und seine Referenzen belegen, dass diese Mischung ankommt.
cmoser.de

2. Platz: Hartmut Goebel
Der Experte für IT-Sicherheit präsentiert einen stimmigen und konsequenten Gesamteindruck seiner Leistungen und Erfahrungen. Neben mehreren Auszeichnungen findet man eine eigene Kolumne sowie zahlreiche Gastartikel für namhafte Magazine auf seinem Portfolio.
goebel-consult.de

3. Platz: Thomas Heinecke
Mit einer laut Jury perfekten und professionellen Homepage gewann Thomas Heinecke den Sonderpreis für die beste Homepage. Auch die Darstellung seiner Leistungen und Referenzen folgen dem Prinzip der Klarheit.
thswt.de

 

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