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2012
21
Feb

Beste Chancen für 50+

Beitrag von Maike / Kategorie: Allgemein, Experten

Bewerbung und Jobsuche mit viel Berufserfahrung 

Der demografische Wandel schreitet fort. Gleichzeitig arbeiten immer weniger Menschen bis zur Rente bei einem Arbeitgeber – häufigere Wechsel sind die Folge. In Stelleninseraten liegt die maximale Berufserfahrung, die gefordert wird, bei etwa acht Jahren. Was aber, wenn ein Bewerber 20, 30 Jahre Berufspraxis mitbringt – und noch dazu die 50 überschritten hat? Das Karriereexperten.com-Netzwerk hat seine Mitglieder nach den besten Tipps gefragt.

Monika Garmisch ist 53 Jahre alt. Die Informatikerin hat eine zehnjährige Pause für die Kindererziehung eingelegt. Nun möchte sie wieder voll in den Beruf einsteigen. Sie hat also gleich zwei Schwierigkeiten zu überwinden: Über 50 zu sein und dann auch noch Wiedereinsteigerin. Ihr Coach rät ihr, zunächst bei den beiden früheren Arbeitgebern anzurufen. Die Strategie geht sofort auf. Schon der zuerst angerufene Arbeitgeber erinnert sich sofort und macht Monika ein Angebot. Er finanziert auch eine Weiterbildung, die ihre veralteten Kenntnisse auf den neuesten Stand bringt.

Kontakte als Wettbewerbsvorteil

Das Beispiel zeigt den richtigen Weg für Bewerber mit 50 plus. „Wer auf eine positive, gemeinsame Zusammenarbeit in der Vergangenheit blicken kann, wird bei einer möglichen Stellenbesetzung gerne auf Bewährtes zurückgreifen“, sagt Karriereexpertin Doris Brenner. Die Strategie mit den höchsten Erfolgsaussichten für Bewerber mit 50+ ist und bleibt der Weg über Kontakte und Netzwerke, so die Bestsellerautorin.  Dies gelte selbst dann, wenn der Lebenslauf – wie im Beispiel von Monika Garmisch – Lücken aufweise. Brenner: „Die Mehrzahl der älteren Bewerber ist sich dieses Wettbewerbsvorteils jedoch nicht bewusst.“ Hier gilt es für Bewerber nachzudenken, am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Berater, der die Relevanz von Erfahrungen einordnen kann. Brenner: „Wer bereits 20 oder 30 Jahre Berufserfahrung besitzt, hat im Laufe dieser Zeit eine Vielzahl von beruflichen Kontakten knüpfen können. Diese Kontakte gilt es sich nun ins Gedächtnis zurück zu rufen und aktiv aufzugreifen.“ Soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn  bieten unzählige Möglichkeiten, wieder auf Menschen zu stoßen, mit denen man schon zusammengearbeitet hat. Brenner empfiehlt im ersten Schritt darüber nachzudenken, wo eigentlich der frühere Chef, die damalige Ansprechpartnerin beim Kunden oder die Studienkollegen aus der Weiterbildung heute tätig ist – und eine nette Kontaktanfrage zu schicken.

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2012
17
Feb

Seit Anfang des Jahres hat projektwerk die Qualitätsansprüche für die Veröffentlichung von Projekten und Profilen erhöht.

Es können nur Projekte und Profile veröffentlicht werden, die mindestens zwei  Kenntnisse  sowie einen Beschreibungstext von mindestens 150 Zeichen enthalten. Damit führt projektwerk ein Mindestmaß ein, dass zukünftig nichtssagende, lieblose Projekte und Profile zu verhindern weiß.

Für freiberufliche projektwerk-Mitglieder bedeutet das zum einen qualitativ-hochwertigere Matching-Ergebnisse und zum anderen mehr Informationsmöglichkeiten vor der Kontaktaufnahme mit Projektanbietern. Die Projektanbieter-Seite wiederum, findet im Endeffekt  schneller passende Bewerber. Für beide Seiten eine klare „Win-Win“-Situation.

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2012
15
Feb

Pinterest: Warum so erfolgreich?

Beitrag von Maike / Kategorie: Allgemein

Die Invite-only Plattform Pinterest entwickelt sich erstaunlich schnell zu einer Social Network-Größe.

Betrachtet man den Referral Traffic, hat Pinterest laut einer Studie von Shareaholic mit 3,6 Prozent schon Branchen-Größen wie Google+ oder LinkedIn souverän überholt und nähert sich allmählich Twitter und Co. Zum Vergleich: Noch im Juli 2011 lag der Anteil am Referral Traffic bei 0,17 Prozent.

Laut TechCrunch hat Pinterest im Januar die Marke von 10 Millionen US-Besuchern pro Monat (unique monthly visitors) erreicht – schneller als jede andere eigenständige Webseite.
Auch die Werbung entdeckt Pinterest, wie zum Beispiel die Online Shopping-Seite Etsy, deren Brand Page bereits über 44.000 Follower zählt.

Dieser Erfolg ist besonders beachtlich in Zeiten, in denen immer wieder über Social Media Müdigkeit geschrieben wird. Vielleicht liegt der große Erfolg darin begründet, dass es bei Pinterest eben nicht um Selbstdarstellung geht (bezeichnend dafür ist das Stichwort #humblebrag, ein für Twitter erfundenes Oxymoron, das inzwischen in der englischen Umgangssprache angekommen ist), sondern um tatsächliche Interessen: Man teilt, was einen interessiert und nicht, was einen interessant macht. Es wird sich jedoch noch zeigen müssen, was sich ändert, wenn Pinterest ein immer größeres Publikum erreicht.

Der Name Pinterest taucht immer häufiger im Netz auf – aber worum geht es eigentlich bei Pinterest?

Pinterest ist eine one-stop Seite, auf der die Mitglieder alles organisieren können, worauf sie im Internet stoßen – jedes Bild kann auf der eigenen Pinnwand geteilt werden. Wie bei anderen Networks kann man anderen Mitgliedern followen oder sich so auf die Suche nach Spannendem machen.

Ich stehe seit heute auf der Warteliste - sind Sie schon Mitglied bei Pinterest?

Quelle Statistik: digitaltrends.com

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2012
15
Feb

Die START-Messe NRW zieht um – nach Dortmund, in die größte Stadt der Metropolregion Ruhr und in eine der wirtschaftsstärksten Regionen in Europa. Dortmund ist der Magnet für Westfalen, 3,5 Millionen Menschen wohnen im 30-Kilometer-Umkreis, 20 Millionen im Umkreis von 150 Kilometern. Neben diesen Zahlen zeichnet sich Dortmund aber auch durch eine überdurchschnittliche Gründungsdynamik aus, was der Zuwachs von 18% bei den Unternehmensneugründungen unterstreicht. „Die START-Messe ist vom Konzept her eine Messe, die zu den Menschen kommt. Wir sind nicht auf einen Standort festgelegt. Nach erfolgreichen Jahren in Essen gehen wir den nächsten Schritt und präsentieren Gründer- und Jungunternehmerthemen nun im Westen des Ruhrgebietes und bringen unsere Kompetenz ein, um die Gründerkultur in Deutschland zu stärken“, erläutert Christian Cordes, Projektleiter der START beim Veranstalter asfc – atelier scherer fair consulting.

Zwei Tage alles für Gründer und Jungunternehmer
Am 16. und 17. November präsentiert die START-Messe in den Westfalenhallen ein volles Programm rund um die Themen Gründung, Finanzierung und Unternehmensentwicklung. Es werden über 150 Aussteller erwartet – von Förderbanken und Kapitalgebern über Existenzgründungsberater bis hin zu Dienstleistern und Franchise-Gebern. Parallel zu den Ausstellern informieren Experten und andere Unternehmer im START-Vortragsprogramm zu den unterschiedlichsten Bereichen, geben Tipps und zeigen, wie man erfolgreich ein Unternehmen gründet, führt oder ausbaut.

Die Wirtschaftsförderung Dortmund ist mit dem start2grow Gründungswettbewerb bereits seit Jahren Aussteller auf der START-Messe NRW. „Wir freuen uns, diese Leitmesse zum Thema Gründung in Dortmund begrüßen zu können. Es bestätigt den Erfolg Dortmunds als lebendige Gründerstadt. Die Messe ergänzt das vorhandene Angebot des Startercenter Westfälisches Ruhrgebiet, des Technologiezentrums Dortmund sowie der Hochschulen ideal“, so Friedrich-Wilhelm Corzilius vom Team Gründungsförderung der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Kostenlose Beratung inklusive
Es ist die Kombination aus Messe, Vortragsprogramm, Beratungs- und Networkingangebot, die die Attraktivität der START-Messe ausmacht. Wie schon in den vergangenen Jahren wird es auch 2012 eine START-Beraterlounge geben. Hier können sich nach vorheriger Anmeldung die Besucher individuell und kostenfrei beraten lassen. „In Nordrhein-Westfalen gibt es keine vergleichbare Veranstaltung. read-more

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2012
06
Feb

Vor ein paar Tagen hatten wir schon einmal berichtet, dass in der Politik eine neue Diskussion um das Thema „Altersvorsorge für Selbstständige“ entfacht ist.

Frau von der Leyen stellt hierbei die Forderung nach entweder einer Pflichtversicherung oder einer Versicherungspflicht. Dass sie mit ihren Forderungen allerdings etwas an der Realität vorbeischießt, scheint bei den Koalitionsgesprächen (noch) nicht erkannt worden zu sein. Wenn sichergestellt werden soll, dass Altersarmut zukünftig nicht mehr so eine große Herausforderung darstellt, sollte auch die Seite der Festangestellten, also der bereits gesetzlich Versicherten, betrachtet werden:

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verdienen über ein Drittel (35%) der Festangestellten weniger als 1.100 EUR netto im Monat; bei Selbstständigen sind es dagegen nur 27%. Für viele Freiberufler ist es zudem selbstverständlich, bereits für das Alter vorzusorgen bzw. eine finanzielle Rücklage zu haben, um auch eventuelle Krisen abfedern zu können. Dass die Altersvorsorge nicht von Anfang an für jeden Selbstständigen realisierbar ist, hängt mit dem finanziellen Engpass zusammen, den fast jeder Gründer zu Beginn der Selbstständigkeit durchlaufen muss. Diesen Umstand beispielsweise würde aber sowohl eine Pflichtversicherung als auch eine Versicherungspflicht nicht berücksichtigen. Für viele Selbstständige würden diese Beiträge daher eher eine zusätzliche, nicht unerhebliche finanzielle Belastung  darstellen.

Sicherlich scheint eine ausreichende Versicherungspflicht auf den ersten Blick sinnvoll zu sein. In welcher Form man sich als Selbstständiger versichert, um für das Alter vorzusorgen, sollte aber doch frei wählbar sein. Oder?

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2012
02
Feb

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

Viele Online-Händler loben Rabatte gegen positive Kommentare in einem Bewertungsportal oder einen Klick auf den "Gefällt mir"-Button auf Facebook aus. Geldwerte Vorteile versprechen auch manche iPhone- und Android-Entwickler in den App Stores.

Das kann rechtliche Folgen haben, wie ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt. Das Anbieten von Rabatten, Gutscheinen oder sonstigen Vergünstigungen gegen eine positive Bewertung kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Dieses Verhalten kann durch Konkurrenten oder Verbände abgemahnt werden, wenn in dem Portal nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um gekaufte Nutzermeinungen handelt. Ein solcher Hinweis ist natürlich kontraproduktiv und wird regelmäßig fehlen.

In dem Fall warb ein Internet-Händler für Druckerzubehör und in seinem Newsletter mit einem Sonderrabatt von bis zu 25 Prozent, wenn der Kunde eine Bewertung auf einem Meinungsportal abgeben würde. Diese Werbung ließ eine Mitbewerberin wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen.

Das OLG Hamm (23.11.2010, Az. I-4 U 136/10)  hat entschieden, dass die Werbung mit Rabatten für Kundenbewertungen eine Irreführung (§ 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG) darstellt, so dass die Mitbewerberin Unterlassung verlangen kann. Die Kunden, die auf dem Bewertungsportal ihre Meinung zu der Qualität der Waren der Online-Shops äußerten, waren bei ihrem Urteil nicht frei und unbeeinflusst. Es handele sich um wettbewerbswidrig bezahlte Empfehlungen.

Hinweis: Das Urteil lässt sich auf Facebook- und andere Social Media Kampagnen übertragen. Auch bei Facebook werben viele Unternehmen mit Belohnungen für ihre Fans. Auch ein 'Like' stellt jedoch eine Kundenempfehlung dar, die nicht erkauft werden darf. Auf diese Weise möglichst viele Fans gewinnen zu wollen, kann also rechtlich durchaus riskant sein. Ähnlich sieht es bei iPhone-Apps aus. Wettbewerbswidrig sind auch (positive) Postings in Blogs, die von Unternehmen oder deren Agenturen stammen, solange dies nicht offen gelegt wird.  Man sollte also immer deutlich machen, dass für das Unternehmen geschrieben oder "geliked" wird, wenn von Mitarbeitern oder Agenturen im Netz, etwa bei Facebook oder einer App ein Kommentar hinterlassen wird. Ansonsten kann eine Abmahnung wegen des Wettbewerbsverstoßes durch einen Konkurrenten oder den Blog-Betreiber erfolgen.

Der Autor
Andrés Heyn ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er berät Firmen und Privatpersonen aus den Bereichen Medien, IT, Werbung und Entertainment. Seine Spezialgebiete sind das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Im Jahr 2009 hat er mit Erfolg am Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Sie erreichen ihn unter http://www.andresheyn.de/ oder http://www.data-law.de/

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2012
26
Jan

Drei neue Entscheidungen zur Haftung von Hostprovidern bzw. Forenbetreibern definieren deren relativ weit gehende Pflichten

Ein Gastartikel von RA Andrés Heyn, spezialisiert auf Urheberrecht und Datenschutzrecht.

1) Der BGH hat die Anforderungen für die Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag konkretisiert

Der Kläger nahm die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.
Die Beklagte fungierte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthielt unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Verfahren jetzt die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Dies setzt voraus, dass der Hostprovider folgende Pflichten verletzt hat:
Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen. Das OLG Hamburg muss nun klären, ob die Beklagte diese Pflichten verletzt hat. Der BGH sieht also den Host-Provider in einer Art Schlichterrolle und mutet ihm recht weitgehende Prüfungspflichten zu. Der Volltext der Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor.

Quelle: Pressemeldung des BGH

2) Löschungsanspruch für alte Posts bei Ausscheiden aus einem Forum gegen den Forenbetreiber ?

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2012
21
Jan

projektwerk betreibt mittlerweile sechs Plattformen für die Bereiche IT, Consulting, Creative, Engineering, Fashion und Medical. Zwar stellt die Trennung der Branchen vor allem Freelancer vor eine Herausforderung, wenn es um Skills geht, die z.B. sowohl der IT als auch dem Consulting zugeordnet werden können. Allerdings ist projektwerk seit der Spezialisierung  der Projektbörsen nicht mehr "nur" eine IT-Projektbörse und bietet so nun auch vielen Ingenieuren, Kreativen, Modedesignern und freiberuflichen Ärzten die Möglichkeit Projekte zu finden und zu besetzen.

Monatlich werden ca. 1.500 Projekte veröffentlicht auf die sich registrierte Freelancer bewerben können. Umgekehrt veröffentlichen die Freelancer ihr Profil, um ihre Verfügbarkeit für Projekte zu zeigen und ihre Dienstleistungen zu vermarkten.

Einen Überblick über die projektwerk Plattformen und wann es sinnvoll ist, Projekte über eine Projektbörse zu veröffentlichen, können Sie hier erfahren.

 

 

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2012
19
Jan

Sollen Freiberufler künftig zur Altersversorgung verpflichtet werden?  Diese Frage beschäftigt derzeit die Koalition in Berlin. Hintergrund der Debatte ist eine Studie des Mannheimer Forschungsinstituts für Ökonomie und Demographischer Wandel, der zufolge jeder zehnte Freiberufler von Arbeitsarmut bedroht sei. "Die Einsicht hat sich überall durchgesetzt, dass wir gegen die drohende Altersarmut vieler Selbstständiger etwas tun müssen", sagt der Vorsitzende der Arbeitnehmer der Unionsfraktion, Peter Weiß.

Die Pläne für eine Pflichtversicherung stoßen jedoch auf wenig Gegenliebe. “Den Selbstständigen sollte es offen stehen, selbst zu entscheiden, wie sie vorsorgen und in welchem Umfang sie vorsorgen können”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Arno Metzler.
Seiner Meinung nach seien  weitere Anreize zur privaten Vorsorge, wie die Öffnung der Riester-Rente für Selbstständige, wesentlich sinnvoller. Ebenso der Vorschlag der Liberalen, dass Freiberufler in Zukunft zwischen staatlicher und privater Altersvorsorge wählen können sollen – dies sei, so Metzler, zumindest "das geringere Übel".

Eigenverantwortung oder Pflichtversicherung – was halten Sie von den Plänen der Bundesregierung?

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2012
17
Jan

projektwerk sucht zum Einstellungstermin 01. August 2012 motivierten Nachwuchs. Zu vergeben ist eine Ausbildungsstelle zur/m Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation.

Also wenn Sie jemanden kennen, der jemanden kennt, der gerade das Abitur macht und sich für diese Ausbildung nicht nur interessiert, sondern auch eignet...

Stellenbeschreibung
Als Auszubildende(r) für Marketingkommunikation lernt Du alle Bereiche unseres Unternehmens kennen. Du arbeitest von Anfang an eigenverantwortlich sowie im Team hauptsächlich an der Planung und Durchführung von Online- Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Social Media, Blog-/Newsletter-Redaktion, SEO/SEM sowie Kundenbetreuung und -bindung.
Durch aktionsbezogene Recherchen, Mitarbeit an Konzepten und Erstellung von Präsentationen unterstützt Du in allen Bereichen unsere Marketing- und Kommunikationsabteilungen.

Was erwarten wir?

Wir erwarten Motivation, Kreativität und Lernbereitschaft ebenso wie die Fähigkeit, sich schnell in neue Sachverhalte einzufinden und daraus resultierende Aufgaben (später) selbständig umzusetzen. Freude am Umgang mit Menschen und dem schreiben von Texten solltest du mitbringen. Mit der englischen Sprache solltest du, sowohl in Wort als auch Schrift, gut umgehen können.

Was bieten wir?

Wir bieten einen abwechslungsreichen und lehrreichen Ausbildungsplatz. Die Möglichkeit in einem kleinen, jungen Team intensive Einblicke und Eindrücke in verschiedene Aufgabenbereiche zu gewinnen und eigenverantwortlich zu arbeiten.

Über uns

Die projektwerk GmbH betreibt seit zwölf Jahren eine erfolgreiche Projektbörse für zeitlich befristete Projekte und die Selbstdarstellung von Freelancern. Über diese Plattform vernetzt projektwerk Freelancer mit Unternehmen aus den Branchen IT, Creative, Consulting, Engineering und dem Gesundheitswesen zur schnellen und effizienten Projektbesetzung.

Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen per Email an joana.ruppel@projektwerk.de

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