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freiberufliche Ingenieure

2011
10
Jun

Als mich die Frage eines Users von projektwerk engineering erreicht hat, ob man als freiberuflicher Ingenieur eigentlich eine Haftpflichtversicherung braucht, musste ich leider zunächst mit einer Antwort passen.

Grund genug also, mich auf die Suche nach Informationen und einer Antwort zu machen!

Um die Antwort schon einmal vorweg zu nehmen: Es bedarf einer angemessenen Berufshaftpflichtversichung.

Soweit so gut. Aber was ist denn eine „angemessenen Berufshaftpflichtversichung“? Im Grunde ist es nichts anderes, als dass man, als selbstständiger Ingenieur, darauf achten muss, dass der Versicherungsschutz seinem persönlichen Bedarf und somit auch den Risiken seiner Projektpartner entspricht.

Fachlich wird dabei zwischen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung unterschieden, wobei erstere rein zur Absicherung gegen Vermögensschäden dient und letztere Personen- und Sachschäden abdeckt.

Umgangssprachlich wird aber beides als Berufshaftpflicht verstanden.

Aber warum brauche ich als freiberuflicher Ingenieur jetzt eigentlich eine Berufshaltpflichtversicherung?

Als Ingenieur beraten Sie Ihre Kunden und Partner sehr umfangreich. Wenn es einmal versehentlich vorkommt, dass einem Partner durch Ihre Beratung ein (Vermögens-)Schaden entsteht, sollten Sie ausreichend (also angemessen) versichert sein, denn bereits kleine Versehen können beträchtliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben – zumal die Gerichte mittlerweile sehr hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von freien Mitarbeitern bzw. externen Partnern stellen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann für freiberufliche Ingenieure sowie selbstständige Unternehmen inkl. der angestellten Mitarbeiter abgeschlossen werden. Sie bietet für freiberufliche Ingenieure also einen Schutz, falls sie oder ihre Angestellten einen (Vermögens-)Schaden bei einem Dritten verursacht haben. Zudem leistet die Versicherung Schadenersatz, wenn die Ansprüche berechtigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Haben Sie vielleicht weitere Fragen, auf die Sie eine Antwort suchen? Dann sagen Sie uns gern Bescheid!