Baden-Württemberg ist das erste Bundesland in Deutschland, das die Idee der Innovationsgutscheine nach dem Vorbild europäischer Länder umgesetzt hat. Seit 2008 unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Mitteln bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen. Andere Bundesländer sind diesem Beispiel gefolgt.
Mit dem Innovationsgutschein C oder Kreativgutschein unterstützt das Ländle seit diesem Jahr speziell Kleinstunternehmer und Freiberufler aus der Kultur- und Kreativbranche. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet ist es Ziel dieser Fördermaßnahme Innovationen „auf den ersten Metern in den Markt oder auf dem Weg zu einem neuen Produkt zu unterstützen“, wie Nils Schmid, Wirtschaftsminister (SPD) von Baden-Württemberg betont. Mit dem Kreativgutschein können Gründer beispielsweise Ausgaben für Messeauftritte oder Gebühren für Kultur- und Kreativwettbewerbe bezahlen. Förderwürdige Unternehmen sind Start-Ups oder Freiberufler mit bis zu neun Beschäftigten und einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Angesprochen sind u. a. Unternehmen aus den Bereichen Software und Games, Architektur, Design, Kunst, Film, Musik, Presse und Werbung.
Für den Innovationsgutschein B, der bereits 2012 eingeführt wurde, können sich insbesondere Start-Ups aus der High-Tech-Branche bewerben. Die Idee der Förderung von kleinen Unternehmen hat sich im Rückblick insgesamt als sehr erfolgreich erwiesen. Über 85 Prozent der Anträge auf Innovationsgutscheine wurden in Baden-Württemberg bewilligt.
Auf www.innovationsgutscheine.de oder auf dem you-tube-Portal Gründerzeit gibt es weitere Informationen zum Konzept der Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg.
Quelle: swp.de, mfw.baden-wuerttemberg.de


